Milde Strafe nach tödlichem Autorennen – Staatsanwaltschaft zieht vor das Bundesgericht

Kriminalität

Eine unbeteiligte Frau ist Ostern 2019 bei einem mutmaßlichen Autorennen ums Leben gekommen. Der Prozess ist neu aufgerollt worden. Jetzt hat der Angeklagte eine deutlich mildere Strafe bekommen.

Kleve

08.06.2021, 16:15 Uhr / Lesedauer: 1 min
Blumen und Kerzen stehen an der Stelle, an der eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen verletzt und später gestorben ist.

Blumen und Kerzen stehen an der Stelle, an der eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen verletzt und später gestorben ist. © picture alliance/dpa

Im neu aufgerollten Prozess wegen eines tödlichen Autorennens in Moers am Niederrhein hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen die deutlich gemilderte Strafe von vier Jahren für einen 24-Jährigen eingelegt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft sei weiter der Meinung, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Zuständig ist nun der Bundesgerichtshof.

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Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend 2019 mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin erlitt tödliche Verletzungen, als der hochmotorisierte Wagen des jungen Mannes gegen ihr Auto prallte. Das Landgericht Kleve hatte den Mann im Februar 2020 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.

Angeklagter verlässt unter Applaus den Gerichtssaal

Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, weil die Bundesrichter nicht genügend Belege für einen Tatvorsatz gesehen hatten. Am Montag hatte eine andere Kammer des Landgerichts Kleve daraufhin ein deutlich milderes Urteil von vier Jahren wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verhängt. Da der Mann bereits gut zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, sei nach dem Urteil der Untersuchungshaftbefehl aufgehoben worden, berichtete der Anwalt der Angehörigen der Frau, die als Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen hatten.

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Der 24-Jährige habe unter lautem Applaus einiger Bekannter den Gerichtssaal als bis zum Antritt der Reststrafe - vorerst - freier Mann verlassen. Das sei „schwer erträglich“, sagte der Anwalt. Der zweite Angeklagte und Kontrahent des aus dem Kosovo stammenden Hauptangeklagten bei dem Autorennen hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe war beim BGH bestätigt worden.

dpa

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