Der Angeklagte (Mitte) beim Prozessauftakt im Bochumer Schwurgericht.

© Werner von Braunschweig

Feuer-Drama im Altenheim: Staatsanwaltschaft fordert härtete Strafe

rnBochumer Schwurgericht

Ein demenzkranker Bewohner in einem Altenheim wird von einem Mitbewohner angezündet - und ist nun ein Pflegefall. Das milde Körperverletzungs-Urteil will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

Bochum

, 07.06.2021, 19:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Das Urteil nach einem folgenschweren Brandanschlag in einem Bewohnerzimmer in einem Altenzentrum in Recklinghausen ist noch nicht das letzte Wort. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und will vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft wissen, ob nicht doch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags angezeigt gewesen wäre.

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Das Bochumer Schwurgericht hatte Ende Mai einen ehemaligen Heimbewohner (52) wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der schwerkranke Angeklagte hatte eingeräumt, am 13. November 2020 einen demenzkranken Mitbewohner mit einem Feuerzeug angezündet zu haben.

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Das Opfer hatte sich zuvor immer wieder in das Zimmer des Angeklagten verirrt. Das Opfer war damals brennend auf den Flur gelaufen. Die Verletzungen waren massiv: 20 Prozent der Körperoberfläche waren im Ausmaß des dritten Verbrennungsgrades betroffen. Der 68-Jährige lag tagelang im künstlichen Koma und ist heute dauerhaft bettlägerig.

Entscheidung im Gerichtsfall frühestens zum Jahresende

Das Schwurgericht unterstellte dem Frührentner im Urteil bei der Tat keinen Tötungsvorsatz. Während die Richter dem Angeklagten unterschätztes, eigenes Tun zubilligten, war sich die Staatsanwältin Christine Ziplies, die neun Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte, dagegen sicher: „Dem Angeklagten war jedes Mittel Recht, um seinen Frieden zu bekommen.“ Seit seiner Festnahme ist der Angeklagte (unter anderem dialysebedingt) durchweg in einem Justizvollzugskrankenhaus untergebracht.

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Der BGH muss nun entscheiden, ob das Urteil bestätigt wird oder wegen möglicher Rechtsmängel eine Neuverhandlung anzuordnen ist. Mit einer Entscheidung ist frühestens zum Jahresende zu rechnen.

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