Landesarbeitsgericht verhandelt Klagen über Kohledeputate

Bergleute im Ruhrgebiet haben jahrzehntelang umsonst Kohle bekommen, um günstig zu heizen. Jetzt soll es nur noch Geld geben. Dagegen wehren sich viele vor Gericht.

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Hamm

, 09.11.2017, 02:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

Das Landesarbeitsgericht verhandelt heute zum sogenannten Kohledeputat. Hunderte Bergbaurentner ziehen in zweiter Instanz gegen den Zechenbetreiber RAG vor Gericht. Sie wehren sich gegen eine Umstellung der kostenlosen Kohlelieferungen auf Abfindungen. Die RAG will angesichts des auslaufenden Bergbaus ab 2019 keine Kohle mehr in Naturform abgeben. Schon jetzt gibt es für aktive Bergleute alternativ Bargeld in Form einer Energiebeihilfe. Rentner sollen aber grundsätzlich nur noch die Beihilfe bekommen. Die Kläger sind mit der Neuregelung nicht einverstanden.

Auf dem Weltmarkt kostet die Tonne rund 400 Euro. In bar als Beihilfe gibt es pro Tonne 122,20 Euro. „Die Abfindung entspricht nicht dem Gegenwert des lebenslangen Kohlewertes, wie viele unsere Mandanten empfinden“, sagt Anwalt Daniel Kuhlmann. Von den Deputat-Regelungen sind mehr als 100 000 Bergleute, Bergbaurentner und Hinterbliebene betroffen.