Lärm - wenn der Kunstrasenplatz Anwohner ärgert

Nachteile der neuen Sportstätten

Während der Bau eines Kunstrasenplatzes das Image eines Vereins deutlich verbessert, hat die Medaille auch ihre Kehrseite. Ein besseres Image führt zu mehr Mitgliedern und Sportlern, die den Kunstrasenplatz wiederum intensiver, häufiger und auch länger nutzen. Das wiederum verursacht Ärger mit Anwohnern, die in der Nähe der Sportplätze wohnen. Sie klagen über Lärm und überfüllte Parkplätze bis in die späten Abendstunden.

DORTMUND

, 14.09.2015, 18:48 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ein Blick über den Platz Richtung Lärmschutzwand.

Ein Blick über den Platz Richtung Lärmschutzwand.

Der DFB kennt inzwischen mehrere Fälle, in denen Anwohner rechtlich gegen die benachbarten Sportvereine vorgehen. Sogar zu Platzschließungen ist es schon gekommen. Dabei entstehen auch im Ruhrgebiet an fast jeder Ecke neue Kunstrasenplätze. In Dortmund sind es schon 40, in Bochum 21 – Tendenz steigend.

Kompromissbereitschaft ist gefragt

Bei der Lärmdebatte geht es oftmals um Kompromisse zwischen Anwohnern und Vereinen, die nicht selten in Trainingsverboten um 20 Uhr enden. Anderswo versucht man mit hohen Lärmschutzwänden Anwohner zu schützen, wie etwa im brandenburgischen Hohen Neuendorf. Dort wurde mehr als eine halbe Million Euro in den Bau investiert – aus öffentlicher Hand. Doch zufrieden sind einige Anwohner nach der Maßnahme trotzdem nicht. Die Schallschutzmauer, sagen sie, sei zu durchlässig.

Beim DFB stößt so manche Anwohnerklage auf Verärgerung. "Ich habe Verständnis dafür, dass Menschen Ruhezeiten benötigen. Nur darf nicht die Klage eines Einzelnen über das Interesse der Gemeinschaft gestellt werden. Zu einer lebenswerten Stadt gehört zweifelsohne der Fußball", sagt zum Beispiel Björn Fecker. Beim Deutschen Fußball-Bund leitet er die Kommission für Sportstätten und Umwelt. 

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Geregelt wird der erlaubte Lärm (Immission) auf Sportanlagen durch die sogenannte Sportanlagenlärmschutzverordnung. Sie umfasst zehn Seiten mit komplizierten Rechnungen für die Lärmmessung. Für verschiedene Sportplatz-Standorte gibt es unterschiedliche Immissionsrichtwerte. In einem reinen Wohngebiet gilt tagsüber außerhalb der Ruhezeiten, also im Kern zwischen 6 und 22 Uhr, ein Grenzwert von 55 Dezibel. Das entspricht der Lautstärke eines normalen Gesprächs.

Kurzzeitige Geräuschspitzen, wie etwa Schreie der Sportler oder Jubel der Zuschauer, sind erlaubt, dürfen aber die Grenzwerte um nicht mehr als 30 Dezibel überschreiten. Das entspräche dann im Schnitt der Lautstärke eines Presslufthammers.

Diskrepanz zwischen Spiel- und Fußballplätzen

Das Skurrile: Für Kinderlärm auf Spielplätzen gibt es gesetzlich festgelegt höhere Grenzwerte als Kinderlärm auf Fußballplätzen. Dieser Tatsache will der DFB künftig ein Ende setzten. Er fordert, dass diese Diskrepanz beendet wird, indem ein entsprechender Passus in die Sportanlagenlärmschutzverordnung eingearbeitet wird. "Kinderrufe und Kinderlachen würden dann im rechtlichen Sinne nicht mehr als Lärm gelten. Damit gelten keine Grenzwerte mehr, und Sportvereine wären nicht mehr gezwungen, ständig neue Lärmschutzmaßnahmen einzuleiten", erklärt Fecker.

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