Kongresszentrum: Stadt hat keinen Anspruch auf Schadenersatz

Nach dem millionenschweren Bauskandal um das Kongresszentrum WCCB hat die Stadt Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den damaligen Investor. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch entschieden (AZ: 1 O 36/14). Nach Auffassung der Zivilkammer hätte die Stadtverwaltung vor der Auftragserteilung wissen können, dass der Investor möglicherweise nicht über eine ausreichende Bonität für das erforderliche Eigenkapital von 40 Millionen Euro verfügen würde.

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Bonn

, 11.04.2018, 13:19 Uhr / Lesedauer: 1 min
Paragrafen-Symbole am Landgericht Bonn. Foto: Oliver Berg/Archiv

Paragrafen-Symbole am Landgericht Bonn. Foto: Oliver Berg/Archiv

Die Sparkasse hatte vor der Erteilung der Grundsatzzusage für die Finanzierung von der Stadt verlangt, das Kreditausfallrisiko zu übernehmen. Daraus habe die Verwaltung ersehen können, dass die Sparkasse nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors überzeugt gewesen sei, befand das Gericht.

Ende 2005 hatte der Stadtrat beschlossen, die Firma des Südkoreaners mit dem Großprojekt zu beauftragen. Nach Ansicht des Gerichts steht nicht fest, dass der Beschluss zustande kam, weil der Investor die Ratsmitglieder getäuscht hatte. Vielmehr lasse sich heute nicht mehr mit Sicherheit nachvollziehen, „wie, wann und wodurch die Vorstellungsbildung bei den Ratsmitgliedern geprägt“ war.

Nach der Insolvenz des Investors folgte ein jahrelanger Baustopp, die ursprünglich auf 140 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Bau des Kongresszentrums explodierten. Erst 2015 wurde das WCCB schließlich eröffnet. Den Investor verurteilte das Bonner Landgericht 2013 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren.