Kirchen in Deutschland: Noch immer fließen Millionen vom Staat

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Kirchen in Deutschland: Noch immer fließen Millionen vom Staat

rnKirche in der Krise

Bis heute profitieren die christlichen Kirchen in Deutschland von Verträgen, die Jahrhunderte alt sind. Dabei gibt es einen Verfassungsauftrag, Ausgleichsleistungen abzulösen.

von Thoralf Cleven und Jérôme Lombard

Berlin

, 26.02.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Grundgesetz-Artikel 140 ist eindeutig: „Es besteht keine Staatskirche.“ Kirche und Staat agieren in Deutschland unabhängig voneinander. Gleichwohl sind evangelische und katholische Kirche mit dem Staat verbunden. Nicht nur, weil kirchliche Feiertage wie Weihnachten oder Ostern staatliche Feiertage sind. Es geht auch ums Geld.

Fast 600 Millionen Euro an Evangelische und Katholische Kirche

Beide christlichen Kirchen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, deshalb reden sie beispielsweise in Rundfunkräten mit. Sie dürfen auch von ihren Mitgliedern Steuern erheben – und sie über die staatlichen Finanzämter einsammeln lassen, was sich der Staat gut bezahlen lässt. Am umstrittensten sind jedoch die sogenannten jährlichen Staatsleistungen, die in die kirchlichen Haushalte fließen und aus denen auch Bischöfe bezahlt werden. Im Jahr 2021 zahlten die Bundesländer 346 Millionen Euro an die evangelische sowie 245 Millionen Euro an die katholische Kirche.

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Die Länder zahlen die gewaltigen Beträge jedes Jahr – seit 1803. Es sind damals festgelegte verpflichtende Ausgleichsleistungen für die Enteignung von Kirchengütern durch den Staat, die bis in die Zeit der Reformation zurückreicht. Die Weimarer Reichsverfassung legte 1919 im Artikel 138 fest, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetzgebungen „abgelöst“ werden sollen, deren Grundsätze vom Reich geregelt werden sollten.

Der Passus hat es auch in den Grundgesetz-Artikel 140 der Bundesrepublik geschafft. Doch geregelt, geschweige denn abgelöst wurde in dieser Angelegenheit bis heute nichts.

Keine Partei will als kirchenfeindlich gelten

Die Gründe für den Stillstand sind vielfältig. Vor allem will keine Partei als kirchenfeindlich gelten. Außerdem lösen sich die Ansprüche der Kirchen auf Entschädigung nicht einfach in Luft auf. Zuletzt gab es im vergangenen Jahr einen Versuch der Linken, gemeinsam mit Vertretern der damaligen Oppositionsparteien FDP und Grüne. Sie schlugen eine Vereinbarung nach dem Äquivalenzprinzip vor, die eine Entschädigungszahlung der Länder in Höhe des 18,6-fachen der Zahlungen von 2020 enthielt. Eine Mehrheit fand sich dafür nicht.

Jetzt schließen Experten wie der Staatsrechtler Hans Markus Heimann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Wetten ab, ob die Ampelkoalition es schafft, ein Grundsätze-Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf die Beine zu stellen. Im Koalitionsvertrag ist ein erneuter Anlauf vereinbart. Heimann meint, die Chancen stünden nicht schlecht, da Grüne und Liberale schon am vorigen Entwurf beteiligt gewesen seien.

„Mittlerweile hat sich die religiöse Zugehörigkeit in Deutschland jedoch kolossal verändert.“
Hans Markus Heimann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Der Jurist weist darauf hin, dass es früher kein politisches Problem gab, solange die große Mehrheit der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen angehörte. „Mittlerweile hat sich die religiöse Zugehörigkeit in Deutschland jedoch kolossal verändert. Da ist es in größeren Teilen der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar, dass jährlich bis zu 600 Millionen Euro an die evangelische und katholische Kirche fließen.“ Für die Kirchen, so glaubt Heimann, hätte eine Verwirklichung des mehr als 100 Jahre existierenden Verfassungsauftrags ebenfalls Vorteile. „Die Staatsleistungen sind nicht existenziell wichtig, und die Kirchen würden eine Angriffsfläche weniger bieten.“

Kirche und Staat deutlich voneinander trennen

Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU, sagt, beide christliche Kirchen sind der Auffassung, es sei Zeit, den 103-jährigen Verfassungsauftrag einzulösen. „Die deutliche Trennung von Kirche und Staat wird damit offensichtlicher.“ Im Gesetzentwurf der damaligen Opposition sieht Dutzmann eine gute Grundlage.

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Entschlossen ist das neue Regierungsbündnis in Berlin jedenfalls. „Den seit mehr als 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen will die Ampelkoalition richtigerweise endlich umsetzen“, sagt der Vizefraktionschef der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. „Gerade in diesen Zeiten betonen wir das erfolgreiche, verfassungsrechtlich gesicherte kooperative Grundverständnis von Kirche und Staat in Deutschland.“

Eine geordnete Finanzierung von Glaubensgemeinschaften sei von großem Wert für die ganze Gesellschaft, so von Notz. „Wir wollen keinen Kahlschlag bei Kirchen, kirchlichen Krankenhäusern, Schulen und Sozialeinrichtungen, denn sie sind ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur dieses Landes, gerade in der Fläche.“

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