Essen: Kinder nach Paraguay verschleppt – Strafe für Eltern steht fest

Gericht hat entschieden

Ein Corona-Leugner-Paar hatte Ende 2021 seine Kinder aus erster Ehe ohne Wissen der anderen Elternteile nach Paraguay verschleppt. Jetzt hat ein Gericht in Essen die Strafe dafür festgelegt.

NRW

, 23.08.2022, 14:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eine alptraumhafte Geschichte hat ihr Ende gefunden. Das Amtsgericht Essen hat einen juristischen Schlussstrich unter die Verschleppung von zwei Kindern aus Deutschland gezogen, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Ende November 2021 hatte der leibliche Vater die damals zehnjährige Clara aus Essen nach Paraguay verschleppt. Der in Essen lebenden Mutter hatte er vorgegaukelt, mit Clara nach London zu fliegen – als Geschenk zu deren 10. Geburtstag. Tatsächlich setzte er sich nach Paraguay ab.

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Dabei wurde der heute 46 Jahre alte Mann von einer heute 35 Jahre alten Frau, mit der er in München zusammenlebt, begleitet. Die hatte ihre Tochter Lara (11) aus erster Ehe dabei. Auch Lara wurde ohne Zustimmung des leiblichen Vaters verschleppt.

Impfgegner und Corona-Leugner

In Paraguay tauchten die beiden erklärten Corona-Leugner und Impfgegner mit den Kindern unter. Das Motiv: Man müsse die Kinder vor den Corona-Maßnahmen und einem drohenden Bürgerkrieg in Deutschland schützen.

Die Rechtsanwälte Dr. Ingo Bott und Stephan Schultheiss übernahmen die Vertretung der rechtlichen Interessen der Mutter von Clara und des Vaters von Lara. Gemeinsam setzten sie alle Hebel in Bewegung, um die beiden Mädchen zu finden und wieder nach Hause zu holen. Dazu machten sie sich teilweise auch vor Ort in Paraguay auf die Suche.

Sechs Monate ohne Lebenszeichen

Nach sechs Monaten ohne Lebenszeichen kam erst Anfang Juni Bewegung in die Sache. Eine öffentliche Fahndung in Paraguay nach den beiden verschleppten Mädchen sorgte schließlich dafür, dass sich das Täter-Paar den Behörden in Paraguay mit den beiden Kindern stellte.

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Die beiden verschleppten Mädchen kamen zurück nach Essen und München zu den Elternteilen, denen sie entrissen worden waren. Das Täter-Paar stellte sich den Behörden.

Wie Oberstaatsanwältin Anette Milk auf Anfrage erklärte, sei der Fall inzwischen rechtskräftig entschieden. Das Amtsgericht Essen habe einen Strafbefehl erlassen, mit dem die Täterin und der Täter zu einer jeweils zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden seien. Außerdem müssten sie eine Geldauflage „in erheblicher Höhe“ begleichen. Dass es sich um insgesamt 5.000 Euro handle, wollte Milk nicht bestätigen.

Strafbefehl im Interesse der Kinder

Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott zeigte sich gegenüber unserer Redaktion zufrieden mit dieser Lösung. Man akzeptiere im Interesse des Kindeswohls den Strafbefehl. So werde eine für die Kinder mit Sicherheit erheblich belastende Hauptverhandlung vermieden, in der die dramatischen Monate erneut aufgewühlt würden. „Jetzt kommt es vor allem für die Kinder darauf an, nach vorne zu blicken“, sagte Bott.

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