Warum Kaufland rechtsextreme Magazine verkauft
Onlineshop
Kaufland steht in der Kritik, weil in ihrer Zeitschriftenabteilung rechtsextreme Magazine verkauft werden. Das Unternehmen beruft sich auf die Pressefreiheit – man habe keine Handhabe. Ist das so?
Die Supermarktkette Kaufland steht in der Kritik – und das nicht zum ersten Mal. Immer wieder bemerken erstaunte Kundinnen und Kunden fragwürdige Produkte, die im Onlineshop des Unternehmens angeboten werden. Da wäre etwa eine Ukraine-Flagge mit Nazi-Symbol, die vor einigen Tagen im Netz die Runde machte und von der Lebensmittelkette schließlich von der Website entfernt wurde. Andere wiederum beschwerten sich in der Vergangenheit immer wieder über rechtsextreme Magazine, die im Zeitschriftenregal des Unternehmens erhältlich sind.
Der aktuellste Fall wiegt noch einmal deutlich schwerer. Auf Twitter kursierten in den vergangenen Tagen zahlreiche Screenshots aus dem Kaufland Onlineshop. Sie zeigen: Jede Menge Nazi-Literatur, die auf der Website des Unternehmens zum Kauf angeboten worden war. Dazu zählte auch das Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler sowie Schriften des britischen Holocaust-Leugners David Irving.
Der Juso Leo Schneider wies darauf hin, dass auch Bücher des NPD-Politikers Rolf Kosiek in dem Onlineshop zu finden waren – etwa eines mit dem Untertitel „Richtigstellungen zur Zeitgeschichte“. Zudem seien dort Titel eines österreichischen rechtsextremen Verlages und diverser andere rechtsextremer Akteure zu kaufen. Kaufland hat inzwischen reagiert und die kritisierten Werke aus dem Sortiment genommen.
Ich habe mich mal nach rechten Kram im Onlineshop von @kaufland umgeschaut, damit ihr es nicht müsst.
— Leo Schneider (@LeoSchnder) October 9, 2022
Warum Kaufland ein fettes Problem hat und was ich neben „Mein Kampf“, rechtsextremer Verlage und Büchern von Holocaustleugnern gefunden habe, erfahrt ihr in diesem thread. pic.twitter.com/rzX8WQoyjg
Die Supermarktkette sei dafür „bekannt“, „seit Jahren rechte Magazine wie ‚Compact‘ zu vertreiben“, wirft Schneider dem Unternehmen in seinem Tweet vor. Genau dies hatte am 7. Oktober auch schon der Nutzer Tino Pfaff kritisiert: „Hey @kaufland, wieso verkauft ihr Nazizeitungen“, so dieser auf Twitter – angehängt ist ein Bild des rechten Magazins „Compact“, das offenbar im Zeitschriftenregal eines Supermarkts ausliegt. Fast 7000 Menschen haben den Tweet mit einem Like markiert.
Hey @kaufland, wieso verkauft ihr Nazizeitungen❓ pic.twitter.com/ezF9QDUwzI
— Tino Pfaff ☮️ (@TinoPfaff) October 1, 2022
Was ist da los bei Kaufland? Und wie können derartige Produkte überhaupt in den Handel gelangen?
Die Sache mit der Pressefreiheit
Tatsächlich gibt es für die Problematik zwei unterschiedliche Erklärungen. Denn geschmacklose und fragwürdige Produkte im Onlineshop des Unternehmens und rechtsextreme Magazine im Supermarktregal sind zwei verschiedene Paar Schuhe – auch wenn sich die Produkte auf den ersten Blick nicht sonderlich voneinander unterscheiden mögen.
Beginnen wir mit den Magazinen: In den sozialen Medien wird kritisiert, dass Kaufland etwa das rechte „Compact“-Magazin verkauft – dieses war im vergangenen Dezember vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft worden. Kaufland selbst beruft sich dabei auf die Pressefreiheit.
Auf Twitter deutet das Unternehmen in einem Statement an, es habe gegen den Verkauf des Magazin praktisch keine Handhabe. Man verbanne Produkte dort, „wo wir es können“, heißt es dort. Beim „Marktplatz“, also dem eigenen Onlineshop, sei das einfacher, „bei den Magazinen haben wir trotz intensiver Bemühungen bisher keinen Erfolg gehabt“. Manchmal sehe der Gesetzgeber „einfach vor, dass eine Demokratie bestimmte Produkte (z.B. Magazine) aushalten muss, weil das Gut der Pressefreiheit höher liegt. Kurzum: Wir lesen, was ihr schreibt. Immer.“
Der Knackpunkt ist der „Kontrahierungszwang“
Nutzerinnen und Nutzer überzeugt das Argument wenig: „Auweia, ihr macht es nicht besser. Nein, der Gesetzgeber schreibt euch nicht vor, dass ihr rechtsextreme Magazine verkaufen müsst“, schreibt einer. „Der Gesetzgeber schreibt euch vor, auch rechtsextreme Magazine verkaufen zu müssen? (...) Da hätte ich gerne eine Verlinkung zur Gesetzesgrundlage“, meint ein anderer.
Tatsächlich hat das Unternehmen mit seinem Statement aber nicht ganz unrecht. Die „Gesetzesgrundlage“, die Twitter-Nutzerinnen und -Nutzer fordern, existiert durchaus. Konkret nennt sich diese „Kontrahierungszwang“ – eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausnahme der Vertragsfreiheit, die in monopolistisch strukturierten Märkten Anwendung findet – so etwa auch im Pressevertrieb.
Konkret bedeutet das: Kioske und Supermärkte kaufen Zeitschriftentitel nicht direkt bei den Verlagen ein, sondern werden von Grossisten bestückt – also Großhändler, die zwischen Verlag und Einzelhandel geschaltet sind. Will ein Verlag in einem bestimmten Gebiet Zeitschriften über den Einzelhandel verkaufen, muss er dieses über den Gebietsgrossisten tun. Gleiches gilt für den Einzelhändler: Will dieser in einem bestimmten Gebiet Zeitschriften verkaufen, muss er diese vom Gebietsgrossisten einkaufen.
Unternehmen können nicht frei entscheiden
Diese Regelung bedeutet aber auch: Der Grossist ist zur Abnahme von Presseerzeugnissen vom Verlag und zur Belieferung des Einzelhandels verpflichtet. Dahinter steckt der Schutz der Meinungsvielfalt: Jede Zeitung und jedes Magazin, auch solche mit „Außenseitermeinungen“, sollen Verbreitung finden.
Es ist für ein Unternehmen wie Kaufland demnach gar nicht so einfach möglich, unliebsame Publikationen einfach aus dem Zeitschriftenregal zu entfernen – auch, wenn sie nicht der Meinung und Haltung des Unternehmens entsprechen.
Was Kaufland zum Fall sagt
Kaufland selbst formuliert das auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) so:
„In unserem stationären Handel erfolgt der Vertrieb der Printmedien bundesweit über Pressegroßhändler. Diese sind im Gesamtverband Pressegroßhandel (GVPG) zusammengeschlossen. In Übereinstimmung mit der Satzung des GVPG sowie Artikel 5 des Grundgesetzes, ist es die Verpflichtung der Pressegroßhändler, die Pressefreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) und Pressevielfalt jederzeit und überall zu gewährleisten. Dazu gehört ein offenes und neutrales Vertriebsnetz – eine Zensur darf seitens der Groß- und Einzelhändler gerade nicht stattfinden.“
Sollte es Bedenken bei bestimmtem Publikationen geben, so würden diese vor Veröffentlichung von der GVPG durch eine Anwaltskanzlei überprüft, wie die Kaufland-Sprecherin weiter erklärt.
„Erst nach dieser Prüfung und entsprechender Freigabe kommen diese in den Handel. Zudem prüft die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Publikationen mit dem Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Inhalten, die die Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefährden, zu gewährleisten. Diese Prüfung erfolgt auch hinsichtlich einer möglichen ‚Verherrlichung des Nationalsozialismus‘“.
„Compact“ ein ewiger Streitpunkt
Der Pressegroßhandel bestätigt die Darstellung des Unternehmens gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. „Der Einzelhandel selbst ist im System des deutschen Pressevertriebs ebenfalls grundsätzlich nicht berechtigt, nach eigenen politischen, ethischen, moralischen oder sozialen sowie religiösen Gründen eine Sortimentsauswahl vorzunehmen“, heißt es dort ein einer Stellungnahme.
Das rechte „Compact“-Magazin sorgt in der Branche derweil schon länger für Diskussionen. Das Medienblog „Übermedien“ hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres über den Fall berichtet. Seinerzeit war das Magazin gerade vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft worden. Der Verband der Pressegrossisten habe sich daraufhin rechtlich beraten lassen – mit einem eindeutigen Ergebnis.
„Was wir vertreiben, ist keine Gewissensentscheidung, sondern unsere Pflicht“, so Frank Nolte, Vorsitzender des GVPG gegenüber dem Blog. Es sei nicht die Aufgabe des Vertriebs, sich zu positionieren. Die kartellrechtliche Vertriebspflicht höre erst auf, wenn eine Publikation verboten werde. Solange es also kein Vertriebsverbot gibt, gelte weiterhin die Vertriebspflicht. Die Einstufung des Magazins als „gesichert extremistisch“ ändere daran zunächst einmal nichts.
Unternehmen scheitern mit Boykott
Auch die Supermarktketten selbst hatten in der Vergangenheit offenbar mehrfach versucht, das unliebsame „Compact“-Magazin loszuwerden – mit mittelmäßigem Erfolg. Rewe erklärte seinerzeit auf „Übermedien“-Anfrage, man sei „im Austausch mit dem Pressegrosso“. Bis dato stehe „der Pressevertrieb auf dem Standpunkt, dass für das Compact-Magazin kein Vertriebsverbot besteht, weshalb diese Publikation weiterhin unter dem grundgesetzlich verbrieften Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit steht.“
Bereits im Jahr 2020 hatten sowohl Kaufland als auch die Supermarktkette Real verkündet, man werde das rechte Magazin aus dem Zeitschriftenregal verbannen. „Wir nehmen das Magazin aus dem Verkauf. Bei uns ist kein Platz für rechts“, twitterte Kaufland etwa am 14. März 2020. Offenbar war diese Reaktion jedoch ein wenig voreilig. Kaufland erhielt nach dem Statement Post vom „Compact“-Magazin und dessen Chefredakteur mit der Androhung rechtlicher Schritte. Die Kette ruderte schließlich zurück.
Unbeirrt blieb zunächst die Supermarktkette Real. Man habe gegenüber dem Grossisten verdeutlicht, dass Real das Magazin nicht geliefert bekommen wolle, wie das Unternehmen damals erklärte. Zwar gelte auch für Rewe die Rechtslage, trotzdem wolle man „Compact“ nicht tolerieren.
Ob „Compact“ schließlich wirklich aus den Regalen des Unternehmens verschwand, lässt sich nur schwer überprüfen: Die Metro-Gruppe, zu der Real zuvor gehörte, hat sich inzwischen von ihrer Marke getrennt. Ein Großteil der damaligen Real-Filialen war ab 2020 von verschiedenen Unternehmen übernommen worden, darunter auch von Kaufland. Seit Sommer 2022 sind lediglich 63 Filialen unter der neuen Marke „Mein Real“ übrig geblieben.
Wie schaffte es „Mein Kampf“ in den Onlineshop?
Eines jedoch ist auch klar: Für Nazi-Literatur, wie etwa Bücher von Holocaust-Leugnern und Verschwörungsideologen oder Hitlers „Mein Kampf“ gilt die Pressegrossoregelung selbstverständlich nicht. Kein Unternehmen ist verpflichtet, derartige Produkte in seinem Onlineshop zu vertreiben. Wie also schaffen es diese Publikationen trotzdem immer wieder auf die Kaufland-Plattform?
Das Problem dürfte im sogenannten „Marktplatz“-Konzept der Einzelhandelskette liegen. Hier seien „40 Millionen Produkte von rund 8000 Händlern“ zu finden, wie das Unternehmen auf RND-Anfrage mitteilt. Konkret heißt das: Theoretisch kann sich hier jeder als Verkäufer oder Verkäuferin registrieren und auf diesem „Marktplatz“ seine Produkte an den Mann oder die Frau bringen.
Das Konzept scheint erfolgreich: Auf seiner Website wirbt das Unternehmen mit 32 Millionen Besucherinnen und Besuchern pro Monat. Das Unternehmen verspricht seinen Verkäuferinnen und Verkäufern eine „partnerschaftliche Zusammenarbeit“, Wachstum sowie jede Menge Extraservices. Im Gegenzug erhebt Kaufland von seinen Händlerinnen und Händlern eine monatliche Gebühr und eine Verkaufsprovision.
„Prozesse“ sollen „überprüft“ werden
Mit dieser Anzahl an Verkäuferinnen und Verkäufern dürfte das Unternehmen jedoch, so scheint es zumindest, schlichtweg überfordert zu sein. Auf Anfrage teilt Kaufland mit, man wolle künftig die „Prozesse sowie unser Sortiment auf den Prüfstand stellen“. Dann wolle man auch entscheiden, „ob und welche weiteren Produkte“ man aus dem Angebot nehmen werde.
Wie genau diese Prozesse aussehen sollen, und wie Produkte im eigenen Shop künftig überprüft werden sollen, lässt die Supermarktkette jedoch offen. Auch bleibt unklar, wie genau eigentlich die Händlerinnen und Händler des „Marktplatzes“ auf ihre Seriosität geprüft werden. Auf der Website des Unternehmens heißt es nur, Teilnehmende müssten einige Nachweise erbringen – darunter etwa persönliche Daten, den Gewerbeschein und steuerliche Informationen.
Misst Kaufland mit zweierlei Maß?
Kaufland war in den vergangenen Tagen auch deshalb in die Kritik geraten, weil das Unternehmen Merchandiseartikel mit Antifalogos aus seinem „Marktplatz“ entfernt hatte. Vorausgegangen war dem offenbar eine Beschwerde eines Nutzers aus dem „Querdenken“-Spektrum auf Twitter.
Andere wiederum kritisierten später, das Unternehmen messe mit zweierlei Maß: Zwar verbanne man Antifaartikel aus dem eigenen Shop, während man jedoch rechtsextreme Produkte weiter verkauft würden.
Das Unternehmen erklärte später in einem Statement auf Twitter: „Wir bei Kaufland lehnen extreme Meinungen ab. Sie sind schädlich für den Diskurs und schädlich für die Demokratie. Deshalb verbannen wir extreme Produkte dort, wo wir es können.“
RND
Der Artikel "Warum Kaufland rechtsextreme Magazine verkauft" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.