Katholische Kirche ändert die Corona-Regeln für Gottesdienste passend vor Ostern

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Katholische Kirche ändert die Corona-Regeln für Gottesdienste passend vor Ostern

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Lange gab es drastische Schutzmaßnahmen für Gottesdienst-Besuche. Jetzt gibt es neue Regeln – zumindest für die Katholiken in NRW. In der evangelischen Kirche ist die Lage etwas anders.

NRW

, 04.04.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Rund zwei Jahre lang galten für die Gläubige massive Schutzmaßnahmen, wenn sie einen Gottesdienst besuchen wollten. Die Zahl der Plätze war extrem reduziert worden. In einigen Gemeinden musste man sich anmelden, in anderen in Listen eintragen. Teilweise gab es auch nur noch Zugang für die Gruppe der Geimpften, Genesenen und Getesteten – inklusive Personalausweiskontrolle.

Zudem herrschte eine gewisse Zeit ein Gesangsverbot, bis zuletzt war Singen nur mit Maske erlaubt. All das ist jetzt, pünktlich zu den feierlichen und in der Regel sehr gut besuchten Gottesdiensten an den Kar- und Ostertagen 2022, Geschichte. Zumindest innerhalb der Katholischen Kirche.

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Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Bistum Münster mit, dass sich die Generalvikare aller nordrhein-westfälischer Bistümer in Abstimmung mit der Staatskanzlei in Düsseldorf auf das sofortige Aufheben praktisch aller Beschränkungen geeinigt haben

Was das konkret bedeutet, hat Dr. Klaus Winterkamp, Generalvikar des Bistums Münsters, in einem Brief an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Münster erläutert, der unserer Redaktion vorliegt. Folgende Regeln gelten demnach ab sofort:

- Wegfall aller Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G.

- Keine Verpflichtung mehr zum Einhalten eines Mindestabstands. Empfohlen wird lediglich das Tragen einer Maske, wenn der Abstand zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, sehr gering ist.

- Wegfall der Maskenpflicht. „Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben“, schreibt der Generalvikar.

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- Auch beim Gemeindegesang entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Beim Singen wird sie aber dann empfohlen, wenn die Abstände zu Mitgliedern anderer Haushalte sehr gering ist.

- Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske. Sie sollen auf Abstände achten.

- Vor der Kommunionausteilung desinfizieren sich Priester sowie Helferinnen und Helfer die Hände. Bei der Kommunionspendung muss keine Maske getragen werden.

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- Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt werden.

- Kollekten können jetzt wieder in der üblichen Weise durch Weitergabe des Korbes erfolgen.

- Für den Friedensgruß wird empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.

Das sind die für alle grundsätzlich geltenden Regeln. Pfarreien können allerdings, darauf weist Winterkamp hin, schärfere Schutzmaßnahmen in eigener Regie erlassen. Dann allerdings müssten sie „gut begründet und kommuniziert werden“. Er, so der Generalvikar, „ermutige“ jedenfalls dazu, „die mit dem Wegfall der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen gegebenen Möglichkeiten zu nutzen“. Damit ist klar: Nur in absoluten Ausnahmefällen sollen Gemeinden auf eigene Verantwortung weitere Einschränkungen vornehmen.

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