
© picture alliance/dpa
Neue Verordnung mit gelockerter Quarantäne: Diese Corona-Regeln gelten ab 5. Mai in NRW
Coronavirus
Seit Anfang April gibt es nur noch wenige Corona-Auflagen. Jetzt werden auch die Isolierungspflichten für Infizierte gelockert, Quarantäne-Auflagen für Haushaltsangehörige fallen ganz weg.
Das Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Donnerstag (5. Mai) in Kraft tritt. Danach bleibt es bei den seit Anfang April geltenden Regelungen: Grundsätzlich gibt es keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen weg, das Vorzeigen des Impf- oder Genesenen-Nachweises ist grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Allerdings: Private Betreiber können nach wie vor von ihrem Hausrecht Gebrauch machen: Einzelhändler, Friseure und Supermärkte können etwa auf eine Maske bestehen, Gastronomen ihren Zugang auf 3G beschränken. Das bleibt jetzt den Unternehmern selbst überlassen.
Maskenpflicht bleibt in einigen Bereichen bestehen
Die Verordnung legt fest, dass es in NRW nur noch die „Basisschutzmaßnahmen für die besonders infektionsriskanten Bereiche“ geben werde. Das heißt: In Bussen und Bahnen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünften oder Sammelunterkünften etwa für Flüchtlinge soll es weiter eine Maskenpflicht geben. Gleiches gilt auch für Arztpraxen, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen.
Darüber hinaus gibt es für Kliniken, Heime, ambulante Pflegedienste, Haftanstalten, Sammelunterkünfte und vergleichbare Einrichtungen eine umfangreiche Testpflicht sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Besucher. Beschäftigte müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Für vollständig immunisierte Menschen reicht auch ein Selbsttest. Nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte benötigen täglich einen Test.
Die Regeln für Isolation und Quarantäne
Anfang Mai hat das Robert-Koch-Institut die Empfehlung rausgegeben, dass sich ein mit dem Coronavirus Infizierter nur noch fünf Tage lang in Isolation begeben muss. Das Land hat daraufhin seine Quarantäne-Verordnung angepasst, allerdings ist die 5-Tage-Frist an eine Test-Bedingung geknüpft. Im Einzelnen gilt jetzt:
Menschen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Isolierung zu begeben. Ist das Ergebnis negativ, ist die Isolierung beendet.
Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, müssen Infizierte ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolation. Diese kann – bei zwei Tagen Symptomfreiheit – durch Negativ-Testung auf fünf Tage verkürzt werden. Bisher betrug die Mindestdauer 7 Tage. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, musste bisher automatisch für zehn Tage in Quarantäne - es sei denn, er war geboostert. Diese Vorschrift gibt es ab dem 5. Mai nicht mehr. Die Pflicht wurde ersetzt durch eine dringende Empfehlung, dass enge Kontaktpersonen ihre Kontakte reduzieren sollen und sich beim Auftreten von Symptomen testen lassen.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis einschließlich 27. Mai, die Quarantäneverordnung gilt bis zum 3. Juni.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
