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Isolation und Quarantäne: Die aktuell geltenden Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen
Coronavirus
Die Isolations- und Quarantäne-Dauer in Sachen Corona soll stark verkürzt werden. Zugleich hat NRW am Donnerstag die alten Quarantäne-Regeln verlängert. Was gilt denn nun? Wir klären auf.
Am Donnerstag (31. März) gaben Gesundheitsminister Karl Lauterbach und das Robert-Koch-Institut (RKI) bekannt, dass sie die Corona-Regeln für eine Isolation (wenn man infiziert ist) und Quarantäne (wenn man Kontaktperson ist) deutlich verkürzen wollen. Am selben Tag allerdings verlängerte das Land seine bestehende Quarantäne-Verordnung bis einschließlich 10. April. Wie passt das zusammen?
Im Gespräch mit unserer Redaktion sorgte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums für Klarheit. Bisher gebe es erst die Ankündigung einer Veränderung und die Bitte an die Länder, zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen. Sobald diese Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet worden seien, werde das RKI eine Empfehlung veröffentlichen. Das sei bisher noch nicht geschehen.
An dieser Empfehlung, so die Sprecherin des Ministeriums, richte sich in aller Regel auch das Land bei seiner Quarantäneverordnung. Die müsse dann, wenn die Empfehlung vorliege und bewertet worden sei, in eine neue Quarantäne-Verordnung eingearbeitet werden.
Es wird noch einige Tage dauern
Dieser Prozess nehme erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch und werde voraussichtlich erst im Laufe der nächsten Woche abgeschlossen sein. Da aber die alte Quarantäneverordnung am 31. März ausgelaufen sei, habe man ihre Gültigkeit kurzfristig bis zum 10. April verlängert. Das heißt: In NRW gelten noch die bisher verbindlichen Regeln und die sehen so aus:
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Infizierte müssen ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolation. Diese kann – bei zwei Tagen Symptomfreiheit – durch Negativ-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
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Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit durch Freitesten auf fünf Tage verkürzt werden.
- Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.
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Ausnahmen gelten für Geboosterte mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Sie müssen als Kontaktperson ebenso wenig in Quarantäne wie geimpfte Genesene.
- Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung. Vergleichbares gilt für Genesene. Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.
Vieles deutet darauf hin, dass die neuen Pläne des RKI und des Gesundheitsministers im Laufe der nächsten Woche umgesetzt werden. Danach würden – vereinfacht gesagt – die Fristen für Isolation und Quarantäne von zehn auf fünf Tage halbiert werden. Außerdem sollen die Vorschriften, wie man sich in Isolation und Quarantäne zu verhalten hat, gelockert werden.
Noch aber gelten die bisherigen, strengeren Quarantäne- und Isolationsregeln.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
