Freizeit und Alltag im Lockdown: Diese Regeln gelten im November

Coronavirus

Der Teil-Lockdown im November betrifft auch den Alltag und die Freizeitgestaltung der Menschen. Was darf ich nun und was nicht? Wir geben eine Orientierungshilfe für den Alltag.

NRW

, 30.10.2020, 15:07 Uhr / Lesedauer: 3 min
Der Alltag und das Freizeitverhalten vieler Menschen ist durch den Teil-Lockdown beeinflusst.

Der Alltag und das Freizeitverhalten vieler Menschen ist durch den Teil-Lockdown beeinflusst. © picture alliance/dpa

Ab dem 2. November gelten bis zum Ende des Monats verschärfte Maßnahmen und neue Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Nicht nur viele Betriebe sind von dem „Lockdown light“ betroffen - es trifft auch den Alltag und die Freizeitgestaltung der meisten Menschen.

Dabei sind die Regeln nicht einheitlich, manche Dinge sind erlaubt, einige andere hingegen nicht. So dürfen die meisten Sportarten nicht mehr ausgeführt werden, ein paar sind aber noch erlaubt. Ins Restaurant zu gehen ist verboten, die Pizza vom Lieferdienst kann ich aber noch bestellen. Und was ist mit Spielplätzen?

Um den Überblick zu behalten, was man darf und was nicht, haben wir alle Maßnahmen, die den Alltag betreffen, in der Übersicht zusammengestellt.

Freizeit und Treffen

Darf ich mich noch mit Freunden treffen?

Im kompletten November sollte man darauf verzichten, sich mit Freunden zu treffen. In der Öffentlichkeit gilt laut den neuen Maßnahmen eine Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen aus zwei Hausständen. Generell sollten demnach alle Bürgerinnen und Bürger Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes „auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren“. Private Feiern oder Zusammenkünfte werden von Bund und Ländern als „inakzeptabel“ bezeichnet. Verboten sind sie jedoch nicht.

Gilt das auch für meine Kinder?

Was für Erwachsene gilt, gilt selbstverständlich auch für Kinder. Verabredungen sollten daher im gesamten November nicht stattfinden. Für draußen gelten für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren jedoch Sonderregeln. Diese Altersgruppe darf sich in beliebiger Anzahl draußen treffen, allerdings nur, wenn sie zu einer „gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe“ gehören. Kontakt zu anderen Kindern wird es also nur über die Schule oder Kita geben - beides soll geöffnet bleiben.

Was gilt für Spielplätze?

Spielplätze sind im Regierungsbeschluss nicht explizit erwähnt. Demnach ist noch unklar, ob und in welcher Form sie von den Maßnahmen betroffen sind. Aktuell kann man davon ausgehen, Spielplätze noch nutzen zu dürfen (Stand 30. Oktober).

Einkaufen, shoppen und Gastronomie

Kann ich noch einkaufen gehen?

Anders als beim Lockdown im Frühjahr bleibt der Einzelhandel dieses Mal geöffnet. Allerdings nur, wie es im Bund-Länder-Beschluss heißt, „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“. Die Zahl der Kunden, die in ein Geschäft dürfen, hängt dabei von der Größe des Ladenlokals ab. In Geschäften darf sich laut Beschluss nur ein Kunde pro 10 qm aufhalten.

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Darf ich noch essen oder etwas trinken gehen?

Nein, die gesamte Gastronomie bleibt im November geschlossen. Dazu gehören Restaurants, Bars und Kneipen, aber auch Clubs und Diskotheken. Einzige Ausnahme: Die Lieferung und das Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause, ist weiterhin gestattet.

Veranstaltungen

Welche Veranstaltungen sind von den Maßnahmen betroffen?

Eigentlich alle. Theater, Konzerthäuser und Kinos sind genau wie Gastronomiebetriebe geschlossen. Das Land NRW hat zusätzlich Martinszüge komplett verboten. Wie es um die Weihnachtsmärkte steht, ist noch nicht klar, da die Maßnahmen erstmal nur bis zum 30. November gelten. Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass viele Weihnachtsmärkte in NRW dieses Jahr nicht stattfinden werden.

Sport

Kann ich im November noch Sport treiben?

Das kommt auf die Sportart drauf an. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist im November verboten. Auf Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Hockey muss man also verzichten, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Einrichtungen, die in diese Kategorie fallen, werden demnach geschlossen. Dazu gehören unter anderem Fitnessstudios sowie Schwimm- und Spaßbäder, aber auch Saunen und Thermen.

Darf ich noch Tennis spielen, joggen oder reiten?

Das geht. Der sogenannte Individualsport kann weiter betrieben werden, sei es zu Hause oder draußen. Dazu gehören dann natürlich auch joggen, reiten oder Tennis spielen. All das ist erlaubt, entweder alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Reisen

Sind Reisen innerhalb Deutschlands noch erlaubt?

Reisen in Deutschland sind nicht verboten. Allerdings werden alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, generell auf nicht notwendige

private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Trotzdem bleibt die Frage, wo man übernachten kann. Bundesweit gilt nämlich ein Beherbergungsverbot - mit Ausnahme von notwendigen und ausdrücklich nicht-touristischen Übernachtungen. Es hilft auch kein negativer Coronatest.

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