Teil-Lockdown und Kontaktbeschränkungen: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Coronavirus

Seit November gibt es strengere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Weite Teile des öffentlichen Lebens werden wie im Frühjahr wieder eingeschränkt. Ein Überblick über die Maßnahmen.

01.11.2020, 11:13 Uhr / Lesedauer: 3 min
Bund und Länder einigen sich darauf, die Gastronomie bis Ende November zu schließen.

Bund und Länder einigen sich darauf, die Gastronomie bis Ende November zu schließen. © picture alliance/dpa

Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sind seit dem 2. November in Kraft - und gelten bis Monatsende. Dann nämlich treten die neuen Regelungen für den Dezember inklusive Weihnachtsfeiertage und Silvester in Kraft.

Diese Corona-Regeln gelten im November

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.
  • Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
  • Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
  • Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen.
  • Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November nicht erlaubt. Übernachtungen sollen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gestattet werden.
  • Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.
  • Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
  • In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Neue Regeln im Dezember und für Weihnachten

Bund und Länder haben sich am Mittwoch, 25. November, auf neue Regelungen für den Dezember geeinigt. Generell werden die bestehenden Maßnahmen aus dem November für Restaurants, Kneipen, Kinos und Co. auch im Dezember gelten. Die Kontaktbeschränkungen hingegen werden ab dem 1. Dezember verschärft.

  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.
  • Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und an belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.
  • Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester: Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen, ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.
  • Groß- und Einzelhandel: In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
  • Betriebsferien: Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
  • Schulen und Kitas: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
  • Schutz von Risikogruppen und Schnelltests: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
  • Bahnverkehr: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die „Maskenkontrollen“ sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

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