Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten steigen

Bezieher von Witwen- und Witwerrenten können ab dem 1. Juli von erhöhten Freibeträgen profitieren. Diese sind abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers.

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Berlin

, 27.06.2018, 05:04 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ist die Witwen- oder Witwerrente höher als der Freibetrag, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente. Foto: Jens Kalaene

Ist die Witwen- oder Witwerrente höher als der Freibetrag, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente. Foto: Jens Kalaene

Ab 1. Juli 2018 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Wird der Freibetrag überschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente.

Der Freibetrag ist abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers und steigt ab Juli von 819 auf 845 Euro in den alten Bundesländern beziehungsweise von 783 auf 810 Euro in den neuen Bundesländern. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers erhöht sich der Freibetrag um 179 Euro im Westen und um 171 Euro im Osten.

Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen den alten und neuen Bundesländern ändern. Fragen zu Auswirkungen eines Umzugs oder eines Hinzuverdienstes beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.