Frau (19) nachts auf Schulhof in Recklinghausen getötet 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt

18-Jähriger tötet Frau auf Schulhof: Achteinhalb Jahre Jugendhaft
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Es war ein grausiger Fund: Vor acht Monaten entdeckten Grundschüler morgens auf dem Hof der Marienschule eine Frauenleiche. Nach rund zweimonatiger nicht-öffentlicher Verhandlung hat das Bochumer Landgericht jetzt einen 18-Jährigen aus Recklinghausen zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Teenager hatte die Tötung der 19-jährigen Frau eingeräumt.

Das Urteil der 5. Jugendstrafkammer lautet auf Mord. Mit der verhängten Strafe blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag von Staatsanwältin Svenja Große-Kreul, die neuneinhalb Jahre Jugendhaft beantragt hatte.

Die höchstmögliche Jugendstrafe für Jugendliche liegt bei zehn Jahren.

„Angst vor Konsequenzen“

Auslöser für die Tötung waren laut Urteil mehrere Faktoren. „Die Kammer ist vom Vorliegen eines Motivbündels ausgegangen und hat als Mordmerkmal niedrige Beweggründe angenommen“, bestätigte Gerichtssprecherin Katja Nagel.

Eine Schlüsselrolle spielte ein vorheriges Darlehen in Höhe von 200 Euro. Zum einen konnte und wollte der 18-Jährige das Geld offenbar nicht an die später Getötete, die er über seine Ex-Freundin kannte, zurückzahlen. Zum anderen wollte er laut Urteil verhindern, dass seine Eltern von dem geliehenen Geld erfahren und hatte „Angst vor Konsequenzen“.

Mit zwei Freundinnen aufgetaucht

Denn: Am Vorabend der Tat soll die junge Frau wegen der offenen Geldschulden zusammen mit zwei Freundinnen bei einem Hundespaziergang an der Wohnanschrift der Familie des 18-Jährigen geklingelt haben.

Da der Angeklagte nicht anwesend gewesen sein soll, war offenbar einem Cousin ausgerichtet worden, dass die Rückzahlung der 200 Euro überfällig sei. Wenig später wurde offenbar via Chat für die Nacht auf den 22. Mai eine Verabredung für ein Treffen auf dem Schulhof vermittelt.

„Komprimierende Gewalt“

Bei dem Treffen wurde die 19-jährige Frau aus Recklinghausen kurz nach Mitternacht von dem Angeklagten erdrosselt beziehungsweise erstickt. Offizielle Todesursache war „komprimierende Gewalt gegen den Hals“.

Der 18-Jährige hatte über seine Verteidiger zugegeben, die Frau getötet zu haben, allerdings dabei auch erklären lassen, er sei verbal provoziert worden. Selbst geredet hat der 18-Jährige vor Gericht offenbar so gut wie gar nicht.

Laut Gerichtssprecherin Katja Nagel wurde in der Urteilsbegründung kritisiert, dass der 18-Jährige uneingeschränkte Verantwortungsübernahme vermissen lassen habe. Auch sein Nachtatverhalten stieß negativ auf.

Als Schüler frühmorgens auf dem Schulhof die Leiche entdeckten, soll der 18-Jährige einem Mitwisser bereits kühl getextet haben: „Ich werde ihr Handy verkaufen.“ Tatsächlich wurde das Smartphone in einem Ankaufsshop in Herne sichergestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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