Urteil nach Gewalttod auf Schulhof in Süd erwartet Anklägerin fordert hohe Jugendstrafe

Urteil im Schulhof-Mordprozess erwartet mutmaßlichen 18-jährigen Täter
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Update 11.48 Uhr: Acht Monate nach dem Leichenfund auf dem Hof der Marienschule in Süd hat die Bochumer Staatsanwaltschaft beantragt, den mutmaßlichen Täter (18) zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft wegen Mordes zu verurteilen. Die Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren. Das Urteil wird noch heute (25.1.) verkündet.

So haben wir ursprünglich berichtet:

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau (19) auf dem Schulhof der Marienschule wird am Donnerstag (25.1.) das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter, einen 18-Jährigen aus Recklinghausen, erwartet. Der Mordprozess am Bochumer Landgericht läuft seit Mitte November 2023 - der Angeklagte hat die Tötung zugegeben.

Handy schon verkauft

Grundschüler hatten die Frauenleiche am Morgen des 22. Mai 2023 entdeckt. Noch am selben Tag war der zur Tatzeit noch 17-jährige Recklinghäuser festgenommen worden.

Das spätere Opfer und er hatten sich nachts auf dem Schulhof getroffen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Teenager das Handy der Getöteten vor seiner Festnahme bereits in einem An- und Verkaufsshop im benachbarten Herne verkauft hatte.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Ermordung aus Habgier aus. Die Frau soll zuvor verliehenes Geld (200 €) von dem 18-Jährigen zurückverlangt haben. Das Geld hatte sie offenbar von ihrer Mutter erhalten. Angeblich soll der Angeklagte der 19-Jährigen damals vor der Geldleihe von Schulden im Drogenmilieu und Angst vor Repressalien berichtet haben.

Um sich der Rückforderung der 200 Euro endgültig zu entledigen, soll der Jugendliche die Frau im Streit erdrosselt beziehungsweise erstickt haben.

Richter signalisieren Mordverurteilung

Der Angeklagte hat über seine Anwälte die Tötung zwar eingeräumt, will angeblich aber nur vorhabt haben, die Frau zum Schweigen zu bringen. Der von ihm geschilderte Tatablauf kommt inhaltlich einer Art versehentlichen Tötung gleich, rechtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge, gegebenenfalls auch einem Totschlag in einem minder schweren Fall.

Das Gericht hat zuletzt aber bereits signalisiert, dass nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Frage kommt.

Mit Blick auf das jugendliche Alter beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Jugendhaft. Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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