Teilgeständnis im „Schulhof-Mordprozess“: Der inzwischen 18-jährige Angeklagte aus Recklinghausen hat vor der 5. Jugendkammer am Bochumer Landgericht sein Schweigen gebrochen – und die Tötung einer 19-jährigen Bekannten zugegeben.
„Der Angeklagte hat über seine Verteidiger einräumen lassen, dass die junge Frau durch seine Hände zu Tode gekommen ist“, bestätigte Gerichtssprecherin Katja Nagel auf Anfrage.
Das Geständnis in dem nicht-öffentlichen Prozess beschränke sich aber allein auf den äußeren Ablauf des Tatgeschehens vom 22. Mai auf dem Hof der Marienschule.
Angeblich keine geplante Tötung
Wie zudem bekannt wurde, wollte der zur Tatzeit noch Jugendliche angeblich die junge Frau am Rande eines vereinbarten Treffens nach einem Wortgefecht mehr oder weniger (nur) zum Schweigen bringen.
Von einer geplanten Tötung könne keine Rede sein.

Versehentliche Tötung?
Der nun von dem 18-Jährigen geschilderte Tatablauf kommt inhaltlich einer versehentlichen Tötung beziehungsweise einer Affekttat gleich, rechtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge, gegebenenfalls auch einem Totschlag in einem minder schweren Fall.
Unterstellt man diesen Tatablauf, könnte die zu erwartende Strafe am Ende geringer ausfallen.
Anklage: Tötung aus „Habgier“
Die Staatsanwaltschaft hingegen geht eindeutig von einem Mord aus, nennt als Mordmerkmal „Habgier“. Anlass für Verabredung und Tötung sollen nämlich offene Geldschulden gewesen sein.
Im Herbst 2022 soll die später Getötete dem heute 18-Jährigen 200 Euro geliehen haben, die sie offenbar selbst zuvor von ihrer Mutter erhalten hatte. Angeblich soll der Angeklagte der 19-Jährigen von Schulden im Drogenmilieu und Angst vor Repressalien berichtet haben. In der Tatnacht sollte er das Geld zurückzahlen. Laut Anklage kam es dann auf dem Schulhof zu einem Streit.
Komprimierende Gewalt gegen den Hals
Um sich der Rückzahlungsforderung endgültig zu entledigen, soll der Jugendliche beschlossen haben, die Frau zu töten.
Der Angeklagte soll die 19-Jährige erdrosselt haben. Als Todesursache gilt laut Anklage „komprimierende Gewalt gegen den Hals“.
Handy bereits veräußert
Die Mordanklage stützt sich auf DNA-Spuren, Funkzellen-Auswertungen, Handy-Chatverkehr und Beweismittelfunde, darunter ein Schlüsselbund und das Handy der Getöteten.
Nachdem Grundschüler auf dem Hof der Marienschule die Frauenleiche entdeckt hatten, war der Recklinghäuser am Nachmittag des 22. Mai festgenommen worden. Die Ermittlungen ergaben, dass er das Mobiltelefon der Getöteten kurz zuvor bereits in einem An- und Verkaufsshop veräußert hatte.
Aktuell sind noch sieben Verhandlungstage bis zum 25. Januar 2024 anberaumt.
Bei einer Verurteilung beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Jugendhaft.
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