
Viele Arbeitnehmer dürfen ihr Diensthandy auch privat nutzen. Doch auch in solchen Fällen gibt es einiges zu beachten. © dpa
Frag doch Onkel Max: Smartphone im Job - was ist erlaubt?
Service
Onkel Max beantwortet hier die Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er sie liebevoll nennt. Diesmal geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber verlangen kann, dass man ein privates Handy dienstlich nutzt, und wer die Kosten übernimmt.
NICHTE JULIA M. fragt: Ich bin seit einiger Zeit im Homeoffice und nutze hin und wieder mein privates Handy für dienstliche Gespräche. Ein paar meiner Kollegen haben Diensthandys, ich nicht. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mein privates Handy dienstlich nutze?
Nein, liebe Julia! Vielmehr ist es der Arbeitgeber, der dazu verpflichtet ist, alle nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die du zum Arbeiten brauchst. Dazu gehören neben dem Computer und einem Telefon, aber auch Mobiliar wie Bürostuhl und Schreibtisch. Und er ist es auch, der für die Anschaffung, die Wartung und die möglicherweise notwendige Reparatur zu sorgen hat. Deshalb ist es rechtlich nicht möglich, dass dein Arbeitgeber die Nutzung deines Handys für dienstliche Zwecke einfordert. Wohl aber kann er darüber mit dir eine Vereinbarung treffen. Aber auch in diesem Fall muss er für die entstehenden zusätzlichen Kosten für den Strom aufkommen und er hat auch eine Aufwandsentschädigung für die Nutzung der privaten Geräte oder die Anschaffung notwendiger neuer Geräte zu zahlen.
Die Realität in unserem Land sieht aber meist etwas anders aus: Viele Arbeitnehmer haben in Corona-Zeiten ihre privaten Geräte eingesetzt und keine Erstattung für zusätzliche Kosten oder notwendige Reparaturen bekommen. Denn es ist so, dass du beweisen musst, dass Reparaturen oder die Abnutzung deines Handys wirklich mit dem dienstlichen Einsatz zu tun hatten. Kein leichtes Unterfangen und auf einen Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber willst du es vermutlich auch nicht ankommen lassen. Vielleicht kann ein Gespräch ja weiterführen!
Solltest du doch ein Diensthandy bekommen, musst du wissen, dass du es nur dann auch privat nutzen darfst, wenn dein Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt. Es sind also weder private Gespräche noch private Fotos oder etwa die Nutzung von Apps vorgesehen.
Doch selbst wer sein Diensthandy privat nutzen darf, sollte während der Arbeitszeit nicht ständig WhatsApp-Nachrichten checken oder Ebay-Auktionen verfolgen. Das beeinträchtigt die Arbeitsleistung und diese muss gemäß Arbeitsvertrag erbracht werden. Wer bei der Arbeit häufig das Handy in der Hand hat, riskiert eine Abmahnung und in Extremfällen sogar die Kündigung.
Sie haben auch eine Frage an Onkel Max? Schreiben Sie ihm an onkelmax@rnw.press
Onkel Max bittet um Verständnis, dass er manchmal wegen der Vielzahl der Fragen nicht alle beantworten kann. Für weitere Fragen und Antworten bitte HIER klicken.
Am 22. Oktober 1953 beantwortete Onkel Max erstmals in der Zeitung Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er liebevoll sagt. Knapp 50 Jahre vor der Gründung von Google war er schon damals so etwas wie eine analoge Suchmaschine – und ist heute natürlich längst digital unterwegs. Wo selbst Google manchmal passen muss oder viel zu viel findet, da antwortet Onkel Max verständlich und auf den Punkt.
