Nato-Übung in Deutschland während Sommerferien-Start „Massive Auswirkungen auf zivile Luftfahrt“

Flugchaos droht ausgerechnet zum Sommerferien-Start: Nato-Übung findet über Deutschland statt
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Die Nato führt im deutschen Luftraum vom 12. bis zum 23. Juni ihr großes Kampfjetmanöver „Air Defender 23“ durch. Daran beteiligen sich mehr als 200 Militärmaschinen sowie bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten aus mehr als zwanzig Nato-Staaten. „Air Defender 23 ist ein herausforderndes Übungsszenario für Luftoperationen für verbündete Luftstreitkräfte“, erklärt die Bundeswehr auf ihrer Homepage.

Start der Sommerferien in NRW betroffen

Im Luftraum über Deutschland werden dazu drei Sektoren eingerichtet. „Nach aktuellen Planungen der Luftwaffe wird der Übungsraum Ost zwischen 10 und 14, der Übungsraum Süd zwischen 13 und 17 und der nördliche Übungsraum zwischen 16 und 20 Uhr für die militärische Nutzung zeitweise reserviert sein“, heißt es von der Bundeswehr.

Auch der Flugverkehr zum Start der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen am 22. Juni ist dementsprechend indirekt von der Übung betroffen. Am Wochenende soll es aber keine Übungsflüge geben.

„Massive Auswirkungen auf den Ablauf der zivilen Luftfahrt“

Nun, wenige Wochen vor der Luftwaffenübung hat die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) der Einschätzung der Bundeswehr widersprochen, wonach mit keinerlei Flugausfällen zu rechnen ist. Es sei unerklärlich, wie Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz zu dieser Behauptung komme, erklärte die Gewerkschaft. „Die Militär-Übung Air Defender wird natürlich massive Auswirkungen auf den Ablauf der zivilen Luftfahrt haben“, sagte GdF-Chef Matthias Maas.

Tatsächlich hätten Simulationen der Deutschen Flugsicherung (DFS) ergeben, dass für die Dauer der Großübung täglich mit Gesamtverspätungen im günstigsten Fall von bis zu 50.000 Minuten gerechnet werden müsse. Darüber hinaus werde erwartet, dass bis zu 100 zivile Flüge am Tag ihr Umlaufziel zur Nachtschließung der verschiedensten Flughäfen in Deutschland nicht erreichten. Somit stünden diese Maschinen sehr wahrscheinlich auch am Folgetag nicht rechtzeitig am geplanten Ort zur Verfügung.

Die Flugsicherung äußerte sich zunächst nicht zu diesen Inhalten. Die GdF, die eine Großzahl der Lotsen und Techniker bei der DFS vertritt, stellte klar, dass sie das Manöver angesichts der politischen Lage für notwendig halte und es für die Nato einen hohen Erkenntniswert bringe. Man wolle jedoch verhindern, dass die Mitarbeiter der Flugsicherung für negative Auswirkungen verantwortlich gemacht würden.

Drei Flugkorridore über Deutschland

Was jedoch bereits feststeht, sind die Hauptdrehkreuze der Nato-Übung. Laut Bundeswehr soll es sich um die Luftwaffenstützpunkte Lechfeld (Bayern), Spangdahlem (Rheinland-Pfalz), Wunstdorf (Niedersachsen), Jagel/Hohn (Schleswig-Holstein) und Laage (Mecklenburg-Vorpommern) handeln.

Die Übungen der Nato werden hauptsächlich in drei Flugkorridoren über Deutschland durchgeführt. Die drei Hauptübungslufträume werden über Schleswig/Hohn, Wunstorf und Lechfeld sein. Die Masse der rund 200 Flüge täglich soll über der Nord- und Ostsee stattfinden, hatte Luftwaffeninspekteur Gerhartz angekündigt.

Für individuelle Anfragen zu Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr bittet die Bundeswehr darum, an die jeweilige Fluggesellschaft heranzutreten.

Welche Entschädigung steht Fluggästen zu?

Bei einer Annullierung oder Flugverspätung ab zwei Stunden muss die Airline für Verpflegung mit Getränken und Snacks sorgen, etwa in Form von Gutscheinen für Restaurants am Airport. Verschiebt sich der Abflug auf den Folgetag, muss sich die Fluggesellschaft um eine Hotelübernachtung kümmern und auch den Transfer vom Airport dorthin und wieder zurück sicherstellen.

Kann man sein Geld für den Flug zurückverlangen?

Bei Annullierungen und Verspätungen ab fünf Stunden haben Reisende auch die Option, das Geld für ihr Ticket samt gezahlten Steuern und Gebühren zurückzuverlangen. Dann ist man aber auch selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt.

Was gilt für Pauschalreisen?

Sie müssen sich an ihren Reiseveranstalter wenden. Der ist in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen. Auch für Kosten, die durch eine streikbedingte Verspätung entstehen, könnten Urlauber ihren Veranstalter in die Pflicht nehmen, so die Verbraucherzentralen, etwa für Verpflegung, Unterkunft, nötige Taxifahrten oder Telefonate.

Wann sind Ausgleichszahlungen fällig?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

mit dpa

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