Endlich Durchblick beim Impfen in NRW: Was geht wann wo für wen – und was geht nicht?

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Endlich Durchblick beim Impfen in NRW: Was geht wann wo für wen – und was geht nicht?

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Beim Impfen gegen das Coronavirus verliert man leicht den Überblick. Da gibt es Bundes- und Landesvorgaben und laufende Veränderungen. Wir haben für NRW Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen.

NRW

, 06.05.2021, 16:25 Uhr / Lesedauer: 4 min

Inzwischen sind mehr als 30 Millionen Menschen (Stand: 6. Mai) in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Noch immer richtet sich die Reihenfolge, wer wann einen Impftermin erhält, fast nur nach Prioritäten-Gruppen. Aber es gibt Ausnahmen und viele andere Fragen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Impfen aktuell zusammengestellt.

1. Wer kann jetzt einen Termin für eine Impfung erhalten?

Inzwischen ist der Kreis der Impfberechtigten erheblich ausgeweitet worden. Seit Donnerstag (6. Mai) können sich auch zahlreiche Gruppen der Impfpriorität 3 impfen lassen. Neben Menschen mit Vorerkrankungen sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, von Schwangeren sowie den Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

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2. Wie weise ich nach, dass ich zu dieser Personengruppe gehöre?

Je nach Situation etwa durch eine Arbeitgeberbescheinigung, eine Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson für Pflegebedürftige, Schwangere oder kranke, minderjährige Kinder. Entsprechende Formulare hat das Gesundheitsministerium auf dieser Seite hinterlegt.

3. Wie bekommen die jetzt berechtigten Gruppen einen Termin?

Es gibt zwei Wege: Entweder man geht zu seinem Hausarzt und lässt sich auf eine Liste setzen oder: Man bucht einen Termin über die zentrale Stelle für die Impfzentren über die Homepage oder telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

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4. Bei den oben aufgeführten Gruppen, die jetzt einen Termin buchen können, fehlen aber noch einige Berufsgruppen?

Ja, beispielsweise Polizisten und Feuerwehrleute. Sie sollen ab Mitte Mai Termine buchen können.

5. Welchen Impfstoff erhalten diese Gruppen, die jetzt dran sind?

Grundsätzlich Biontech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

6. Kann ich selbst entscheiden, ob ich einen Impftermin beim Hausarzt oder im Impfzentrum haben will?

Wer vom Kreis oder von der Stadt als priorisierter Mensch angeschrieben wurde und einen Termin im Impfzentrum erhalten hat, sollte diesen Termin auch wahrnehmen. Ansonsten kann ich mich an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden.

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7. Kann ich mich, auch wenn ich noch nicht dran bin, jetzt schon auf eine Warteliste beim Hausarzt setzen lassen?

Das geht sicherlich, kann im konkreten Fall die Arbeit in den Hausarztpraxen allerdings auch lahmlegen. Daher ist es sinnvoll, das entweder auf schriftlichem Weg – etwa per Mail – zu machen noch ein wenig zu warten, wenn man in den nächsten Wochen noch nicht an der Reihe ist.

8. Wer bestimmt die Reihenfolge in den Hausarztpraxen?

Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen genauso wie die Impfzentren die in der Impfverordnung vorgesehen Priorisierung einhalten. Allerdings dürften die Ärzte vor Ort im begründeten Einzelfall davon abweichen, wenn aus ihrer Sicht besondere Infektionsgefahren vorliegen und daher Menschen, die nicht zu einer der drei Prioritätsgruppen gehören, impfen.

9. Welche Impfstoffe werden in den Praxen verimpft?

Ab Mitte Mai wird neben Biontech, Moderna und Astrazeneca auch das Vakzin von Johnson & Johnson verimpft. Patientinnen und Patienten können sich derzeit nicht aussuchen, mit welchem Serum sie geimpft werden. Sie müssen nehmen, was gerade im Angebot ist, da nach wie vor nicht von allen Herstellern beliebig viele Dosen vorhanden sind.

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10. Was mache ich, wenn ich keinen Hausarzt habe?

Unabhängig davon, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, einen Hausarzt zu haben, kann ich natürlich versuchen, mir jetzt einen zu suchen. Gelingt mir das nicht, kann ich mich an die zentrale Stelle für Impftermine wenden oder ich warte ab, bis die Priorisierung grundsätzlich aufgehoben wird. Das soll nach den bisherigen Einschätzungen im Frühsommer der Fall sein.

11. Dürfen auch andere Ärzte als Hausärzte impfen?

Ja. Beispielsweise beteiligen sich bereits zahlreiche Gynäkologen, aber auch Ärzte anderer Fachrichtungen. Hier kann sich eine Nachfrage vor Ort durchaus lohnen.

12. Was ist mit den Betriebsärzten?

Viele von ihnen würden gerne schon jetzt starten und stehen quasi Spritze bei Fuß, müssen aber noch ein wenig warten. Ab dem 7. Juni, so ist der aktuelle Plan, sollen sie aber mit einsteigen. Allerdings wird das keine riesige Welle auslösen, denn nach derzeitigem Stand wird es zunächst nur etwa 500.000 Impfdosen pro Woche für sie geben.

13. Was muss ich tun, wenn ich plötzlich zwei Termine habe – im Impfzentrum und beim Hausarzt?

Erst einmal sollten Sie sich freuen und dann ganz schnell einen der beiden Termine absagen, damit jemand anderes ebenfalls geimpft werden kann. Alles andere wäre nicht nur unfair, sondern würde auch dafür sorgen, dass Impfstoff ungenutzt liegen bleibt.

14. Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Bisher ist nur der Impfstoff von Biontech für Jugendliche ab 16 zugelassen. Damit können bereits chronisch kranke Kinder ab 16 geimpft werden. Kinderärzte impfen auch bereits Eltern von chronisch kranken Kindern. Wann das allgemeine Kinder-Impfen losgeht, ist aber noch offen. Biontech hat die Zulassung seines Impfstoffs für Kinder ab 12 Jahren beantragt. Aktuell plant die Bundesregierung, Impfungen mit Biontech ab Juni für Kinder ab 12 Jahren zuzulassen.

15. Wie lange sollte eigentlich der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sein?

Beim Vakzin von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung nötig, da erübrigt sich die Frage. Bei Biontech und Moderna empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) einen Abstand von sechs Wochen. Bei Astrazeneca empfiehlt die Stiko 12 Wochen zwischen beiden Impfungen. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat allerdings Anfang Mai einen auf neun Wochen verkürzten Abstand ins Spiel gebracht, damit die Impfung vor den Sommerferien abgeschlossen ist.

16. Überhaupt Astrazeneca, darf diesen Impfstoff jetzt schon jede oder jeder erhalten?

Ja, für diesen Impfstoff soll in diesen Tagen die Priorisierung aufgehoben werden. Empfohlen ist er nach wie vor nur für über 60-Jährige, auch jüngere Menschen können sich, wenn sie nicht auf einen anderen Impfstoff warten wollen, mit diesem Serum impfen lassen.

17. Es wird so viel über das Impfen geredet. Es klingt fast so, als ob ich mich impfen lassen muss. Ist das so?

Nein, es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Wer sich nicht impfen lässt, muss allerdings damit leben, dass er möglicherweise nicht alle seine Grundrechte – etwa was Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen etc. – so schnell zurückbekommt wie Geimpfte.

18. Werden die Impfzentren eigentlich ab Juni geschlossen?

Nein, die Impfzentren sollen vorerst weiterarbeiten, denn sie werden benötigt. Wenn erst einmal genügend Impfstoff vorhanden ist, muss der ja auch in die Arme der Menschen kommen – auch bei den Zweitimpfungen.

19. Was ist, wenn ich an Covid 19 erkrankt war – muss ich dann überhaupt geimpft werden?

Ja, nach überstandener Covid-Erkrankung muss man allerdings nur noch einmal geimpft werden. Dabei können alle zugelassenen Impfstoffe eingesetzt werden, allerdings sollte man nach der vollständigen Genesung mindestens sechs Monate mit der Impfung warten.

20. Wie finde ich mein Impfzentrum?

Das Gesundheitsministerium des Landes hat hier eine gute Übersichtskarte mit allen wichtigen Informationen zusammengestellt.

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