Das ist an den "stillen Feiertagen" erlaubt - und das nicht

Allerheiligen & Co

Der November ist der Monat der stillen Feiertage. Mit Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13.) und Totensonntag (20.) gibt es in NRW gleich drei davon. An diesen Tagen gelten Sonderregelungen. Fragen und Antworten zum Thema: Was Allerheiligen erlaubt ist, was nicht - und wie lange an Halloween gefeiert werden darf.

NRW

, 27.10.2016, 11:01 Uhr / Lesedauer: 2 min
Zu Allerheiligen erinnern Katholiken an ihre Toten. Sie schmücken die Gräber und stellen eine Kerze auf. Um diesen Feiertag zu schützen, gibt es Gesetze, die beispielsweise Tanzveranstaltungen verbieten.

Zu Allerheiligen erinnern Katholiken an ihre Toten. Sie schmücken die Gräber und stellen eine Kerze auf. Um diesen Feiertag zu schützen, gibt es Gesetze, die beispielsweise Tanzveranstaltungen verbieten.

Was gilt gesetzlich an normalen Sonn- oder Feiertagen?

An allen Sonn- und Feiertagen sind den ganzen Tag über alle Arbeiten, die die äußere Ruhe stören könnten, verboten. Während der Hauptgottesdienstzeiten bis 11 Uhr dürfen zudem keine öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden, die nicht mit einem Gottesdienst zusammenhängen.

Weiterhin verboten sind alle unterhaltenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht Kunst oder Wissenschaft, sondern etwa Vergnügen im Vordergrund steht. Das gilt auch für Sportveranstaltungen sowie öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn dadurch der Gottesdienst gestört wird. 

Was ist an stillen Feiertagen in NRW anders? 

  • Grundsätzlich: An den stillen Feiertagen sind darüber hinaus Veranstaltungen verboten, die dem besonderen Charakter dieser Gedenk- und Besinnungstage nicht gerecht werden. Von 5 bis 18 Uhr sind an Allerheiligen und am Totensonntag Märkte, Tage der offenen Tür, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste, der Betrieb von Freizeitanlagen mit Tanz oder Artistik verboten. Auch Spielhallen und Wettannahmestellen müssen ihren Betrieb einstellen. Bis 18 Uhr ist in Gaststätten jede Musik, die über reine Hintergrundmusik hinausgeht, unzulässig. Gleiches gilt für alle anderen öffentlichen Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen. Am Volkstrauertag gelten die gleichen Regeln, Märkte, Sportveranstaltungen und Spielhallen-Betrieb sind aber nur nur bis 13 Uhr verboten. 
  • Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
  • Blumengeschäfte und Gartenmärkte: Sie dürfen auch an den stillen Feiertagen ihre Adventsausstellungen zeigen - solange sie vorwiegend aus Blumen und Pflanzen bestehen. Die Öffnungszeiten sind auf fünf Stunden beschränkt.
  • Bäckereien: Backwaren dürfen an den stillen Feiertagen nach den Regeln eines normalen Sonntags verkauft werden.

Aber was ist mit der Fußball-Bundesliga?

  • Da Allerheiligen dieses Jahr auf einen Dienstag fällt, sind sowieso keine Spiele für den Tag angesetzt - weder in der Bundesliga, noch in der 2. Bundesliga.
  • Am Volkstrauertag fällt der Spieltag in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga aus. An dem Wochenende gibt es also keine Spiele.
  • Am Totensonntag findet der 11. Spieltag der Fußball-Bundesliga wie gewohnt statt, doch es spielen keine Mannschaften aus NRW. Auch in der 2. Bundesliga findet der 13. Spieltag statt. Hier spielt eine Mannschaft aus NRW: Fortuna Düsseldorf gegen den FC St. Pauli (13.30 Uhr).

Wie sieht es im Amateursport aus?

An den Stillen Feiertagen finden bis 18 Uhr (Volkstrauertag bis 13 Uhr) keine Sportveranstaltungen statt - selbst die Minikicker dürfen nicht spielen.  

An Halloween sind aber doch viele Partys. Wie wird es da geregelt?