Coronavirus: Mobiles Impfen ohne Termin im Juli auch in Ahaus
Coronavirus
Wer sich im Juli ohne Impftermin im Kreis Borken impfen lassen möchte, der kann das an den kreiseigenen Impfstellen tun. Die Koordinierende Impfeinheit (KoCl) des Kreises Borken hat die neuen Termine bekanntgegeben. Wann und wo, lesen Sie hier.
Im Juli können sich Interessierte wieder an allen vier kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau impfen lassen.
Die Impftermine für Juli:
- Freitag,1. Juli, 15-19 Uhr und Samstag, 2. Juli 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32
- Freitag, 8. Juli, 15-19 Uhr und Samstag, 9. Juli, 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1
- Freitag, 15. Juli, 15-19 Uhr und Samstag, 16.Juli, 11-15 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Str.
- Freitag, 22. Juli, 15-19 Uhr und Samstag, 23. Juli, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
- Freitag, 29. Juli, 15-19 Uhr und Samstag, 30. Juli, 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32
Keine Terminbuchung erforderlich
Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Personen ab fünf Jahren können geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich.
Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Geimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna, und Novavax.
Kinder zwischen fünf und elf Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Außerdem wurde die bisherige FFP2-Maskenpflicht aufgehoben. Eine OP-Maske ist ausreichend.
Der Kreis Borken weist darauf hin, dass sich auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine impfen lassen können. Dazu gibt es ein Informationsblatt mit den Impfangeboten in ukrainischer und russischer Sprache sowie in weiteren Sprachen auf der Seite des Kreises Borken unter http://www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen .
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig, bei der Impfung von unter 16-Jährigen ist zu beachten: Es ist die Begleitung eines/ einer Sorgeberechtigten, sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen ist es ausreichend, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich die möglichst vorher schon ausgefüllte „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular gibt es hier.
Zum Thema Auffrischungsimpfung
Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich,schreibt die Kreisverwaltung. Die zweite Auffrischungsimpfung ist für Personen ab 70 Jahren, Personen mit Immundefizienz und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, für Beschäftigte aus Pflegeberufen und dem medizinischen Bereich frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich.
Ein Hinweis für Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung erneut die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) hier herunterladen und ausfüllen muss.