Brandenburg macht sich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Damit würde das Schutzbedürfnis der Kinder gestärkt, heißt es in einem Entschließungsantrag des Landes, der in der Länderkammer beraten wurde. So ein Schritt würde bewirken, dass das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werde, argumentiert das Land. Die Stärkung von Kinderrechten war schon mehrfach Thema im Bundesrat. Nun wird das Anliegen weiter in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.
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