BGH bestätigt Verbot von Werbefoto auf Homepage von Tabakunternehmen
Für Websites von Unternehmen gelten die gleichen Regeln des Tabakwerbeverbots wie für Zeitungen und Nachrichtenportale im Internet. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das oberste deutsche Zivilgericht gab damit Verbraucherzentralen Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage des Unternehmens störten, auf denen gut gelaunte Menschen mit Zigaretten zu sehen waren. Das Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München hatten darin eine unzulässige Tabakwerbung gesehen.
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