Bei Triage Behandlungsabbruch zugunsten von Patienten mit höherer Überlebenschance möglich

Gesetzesvorschlag

Im Falle einer Triage sollen Menschen mit Behinderung geschützt werden. Gesundheitsminister Lauterbach hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er regelt auch eine ethisch brisante Konstellation.

Berlin

von Tim Szent-Ivanyi

, 06.05.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
In Zukunft soll  ein Behandlungsabbruch zugunsten von Patienten mit höherer Überlebenschance möglich sein.

In Zukunft soll ein Behandlungsabbruch zugunsten von Patienten mit höherer Überlebenschance möglich sein. © dpa/Archiv

Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie soll es künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten oder einer Patientin mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) aus einem überarbeiteten Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.

Die ethisch brisante Ex-post-Triage soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte oder Fachärztinnen die Entscheidung einvernehmlich treffen. Die Vorlage von Lauterbach wird gegenwärtig noch mit den anderen Ressorts abgestimmt.

Entwurf sieht Zustimmung von zwei Fachärzten oder Fachärztinnen vor

Bei der Ex-ante-Triage, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten und Patientinnen getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten oder Fachärztinnen.

Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen bei der „Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus“ niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden“.

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Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember. Die Richter und Richterinnen hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter und Richterinnen. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

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