Behörde verklagt: Zoll darf 395.000 Euro behalten
Urteil in Gelsenkirchen
Es ist nun vier Jahre her, da hatte die Polizei einen beeindruckenden Fund gemacht: Auf der A2 bei Hamm hatte man im Kofferraum eines Autos dreier polnischer Männer fast 400.000 Euro gefunden – außerdem Spuren von Kokain. Das Geld wurde beschlagnahmt, zum Unmut der Beschuldigten. Jetzt wollten die drei es zurück, scheiterten damit aber am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die drei Männer aus Polen hatten an der Seite ihrer Anwälte im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Platz genommen.
Drei Männer aus Polen haben erfolglos auf die Herausgabe von 395.000 Euro geklagt. Das Geld war dem Trio 2013 bei einer Zollkontrolle auf der Autobahn 2 bei Hamm abgenommen und zur Gefahrenabwehr sichergestellt worden. Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Freispruch wegen fehlenden Beweisen
Es waren drei graue, unter der Oberbekleidung getragene Spezialwesten, aus denen die Zollfahnder damals tausende 20er und 50er Euro-Noten gefischt hatten. Weil bei einer Überprüfung des Kofferraums und auch an den Händen eines der Polen Spuren von Kokain nachgewiesen werden konnten, war das Geld wegen des Verdachts, dass es aus Drogengeschäften stammt, sichergestellt worden. In einem anschließenden Strafverfahren wegen Geldwäsche waren die drei Männer später jedoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen ist.
Dass die Zollfahndung die 395.000 Euro trotzdem nicht wieder herausgegeben hat, beurteilte das Verwaltungsgericht gestern als rechtmäßig. Im Prozess hatten die Männer über Stunden Rede und Antwort zur Herkunft des Geldes gestanden. Dabei traten in den Augen der Richter durchgreifende Ungereimheiten und Widersprüche auf, die letztlich den Verdacht stützten, dass das Geld aus „illegalen Geschäften“ stammte und bei einer Auszahlung auch dort wieder versickern könnte. Die Männer hatten behauptet, dass sie das Bargeld für den Kauf von Baummaschinen aus Irland dabei hatten.
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