Befreiung von Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung
Der Rundfunkbeitrag muss nur für den Hauptwohnsitz bezahlt werden. Der Zweitwohnsitz ist nicht gebührenpflichtig. Auf der Website des Beitragsservices gibt es für die Befreiung ein passendes Formular.

Die Nebenwohnung ist nicht beitragspflichtig. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss jedoch für die Zweitwohnung beantragt werden. Foto: Jens Kalaene
Für den Zweitwohnsitz muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.
Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.
Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
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