Auszahlung der Fluthilfen kann beginnen
Die Auszahlung aus dem Milliarden-Fluthilfefonds von Bund und Ländern an Opfer des Juni-Hochwassers kann beginnen. Zwei Tage nach dem schwarz-gelben Bundeskabinett billigte am Freitag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung die Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Fondsgelder.

In einer Sondersitzung beschließt der Bundesrat die Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Fluthilfen. Foto: Armin Weigel/Archiv
Der bis zu acht Milliarden Euro umfassende Fonds war im Eilverfahren vor Wochen eingerichtet worden. Jetzt stehen die Details. Seit Juni flossen bereits Soforthilfen. Zusätzlich werden voraussichtlich rund 360 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds erwartet, die Bund und Ländern je zur Hälfte zugutekommen sollen. Vertreter der Länder pochten erneut auf mehr Versicherungsschutz der Bürger und Firmen sowie zügigere Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, das Ausmaß der Elementarschadens-Versicherung sei deutschlandweit noch unzureichend: «Der Staat kann nicht immer auf diesem Niveau helfen.» Dies könne kein Dauerzustand sein, nötig sei eine Durchversicherung. Der sächsische Regierungschefs Stanislaw Tillich (CDU) mahnte, die Debatte um mehr Hochwasserschutz dürfe nicht vergessen werden. «Wir müssen auf das nächste Hochwasser besser vorbereitet sein.» Absoluten Schutz werde es aber nicht geben.
Geplant ist eine stufenweise Auszahlung der Gelder aus dem Fluthilfefonds, da die endgültige Schadenssumme noch nicht feststeht. Der Bund finanziert den Fonds vor und erhöht entsprechend seine Neuverschuldung. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur - etwa an Autobahnen, Bundesfernstraßen und am Bahnnetz - schultert der Bund aber allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden Euro.