Verwaltungsgericht: Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtswidrig

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Verwaltungsgericht: Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtswidrig

rnKlagen erfolgreich

Die Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an diesem Mittwoch entschieden. Für die meisten Einwohner gilt sie aber vorerst weiter.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 21.04.2021, 11:01 Uhr / Lesedauer: 3 min

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ausgangssperre im Kreis Unna am Mittwoch (21. April) für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe damit dem Antrag eines Bürgers aus Bergkamen stattgegeben, der die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Ausgangsbeschränkung begehrt hatte, hieß es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Das Gericht schreibt unter Berufung auf das Infektionsschutzgesetz (§ 28a Abs. 2 Nr. 2), dass Ausgangsbeschränkungen nur zulässig seien, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzung habe der Kreis Unna jedoch nicht dargelegt. Maßgeblich sei aus Sicht des Gerichts gewesen, dass bis zum Erlass der Allgemeinverfügung weder im Kreisgebiet noch landesweit Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum angeordnet waren.

Gericht: Ausgangsbeschränkungen nicht generell unzulässig

Das Gericht stellte jedoch auch klar, dass es Ausgangsbeschränkungen als Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 nicht generell für unzulässig halte.

Eine Ausgangsbeschränkung mit dem vornehmlichen Ziel, eine solche Kontaktbeschränkung im privaten Raum durchzusetzen und kontrollierbar zu machen, könnte jedoch allenfalls dann angeordnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum nicht eingehalten werden, hieß es im Juristendeutsch weiter. Dies habe der Kreis weder aus eigenen Beobachtungen noch unter Verweis auf Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen darlegen können.

Kreis Unna stimmt sich mit dem Land über eine Beschwerde ab

Der Kreis Unna hat nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen – und prüft diesen Schritt nach Auskunft von Sprecher Volker Meier zurzeit. Meier stellte klar, dass die Allgemeinverfügung und damit auch die Ausgangssperre vorerst weiter Bestand hätten – außer für die drei Bürger, die dagegen geklagt haben. Auch die Eilanträge der Kläger aus Lünen und Holzwickede hatten vor Gericht Erfolg.

Es gehe jetzt darum, klare Verhältnisse für die Bürger zu schaffen, so Meier weiter. Der Kreis werde sich nun mit dem Land NRW abstimmen. „Wir müssen eine Beschwerde begründen und das geht nur im Einvernehmen mit dem Land“, sagte Meier. Es sei nicht sinnvoll, jetzt wieder alles zurückzudrehen, wenn nächste Woche die Bundesnotbremse komme. Das sei sonst überhaupt nicht mehr vermittelbar.

Bundesnotbremse sieht Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr vor

Am Mittwoch beschloss der Bundestag die einheitliche Corona-Notbremse, die Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr vorsieht. Die neuen Vorschriften könnten frühestens ab Samstag gelten.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte unserer Redaktion am Mittwochvormittag zunächst bestätigt, dass ein Bürger aus Bergkamen einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre gestellt habe. Zuvor hatten bereits ein Mann aus Lünen und ein Bürger aus Holzwickede wegen eines aus ihrer Sicht unzulässigen Eingriffs in die persönlichen Freiheitsrechte Eilanträge gestellt.

Kläger aus Bergkamen: „Ich fühle mich vom Staat gegängelt“

Der Bürger aus Bergkamen, der nicht namentlich genannt werden wollte, sagte unserer Redaktion, er fühle sich vom Staat gegängelt. „Die Ausgangssperre ist verfassungswidrig. Es wird erheblich in die Grundrechte eingegriffen mit einem Mittel, von dem nicht erwiesen ist, dass es positive Effekte hat“, begründete der Bergkamener seinen Eilantrag.

Ihm sei es nicht verständlich, warum es zum Beispiel, wenn er um 23 Uhr am Wochenende noch bei McDonald‘s etwas zu essen holen wolle, jetzt plötzlich ein Infektionsrisiko darstelle, obwohl er allein durch einen Drive-In fahre.

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Auch von politischer Seite erhielten die klagenden Bürger Beistand. Die Jungen Liberalen (JuLis) wären „gegen diese unsinnige Maßnahme“ ebenfalls juristisch vorgegangen, doch glücklicherweise gebe es bereits Klagen vorm Verwaltungsgericht, teilte Jonathan Dammermann als Kreisvorsitzender der JuLis mit.

Es sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass Landrat Mario Löhr zunächst mit der Kontaktsperre ein milderes Mittel angestrebt habe. Doch auch dies verkenne die Lebensrealität, so Dammermann. Ziel der Coronamaßnahmen müsse es sein, möglichst viele Kontakte vom Innen- in den Außenraum zu verlagern. „Dazu leisten die derzeitigen Maßnahmen leider keinen Beitrag.“

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Der Kreis Unna hatte die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr im Zuge einer Allgemeinverfügung eingeführt, nachdem die 7-Tages-Inzidenz über 200 geklettert war. Am Mittwoch lag der Wert bei 220,3. Der Krisenstab um Landrat Mario Löhr hatte ursprünglich das mildere Mittel einer Kontaktsperre bevorzugt, diese aber beim Gesundheitsministerium des Landes nicht durchsetzen können.