Asylstreit in Deutschland: EU-Kommission will Details prüfen
Die in Deutschland erwogenen Transitzonen für Asylbewerber sind aus Sicht der EU-Kommission grundsätzlich zulässig. Einzelheiten müssten aber geprüft werden, sobald sie bekannt seien. Dies gelte auch für die im Asylstreit geplanten Abkommen mit Österreich und anderen EU-Staaten. Diese müssten nach EU-Recht vorab geprüft werden. Die Unionsparteien hatten sich geeinigt, sogenannte Transitzentren an drei Übergängen an der deutsch-österreichischen Grenze einzurichten. Von dort aus sollen bereits in anderen EU-Staaten registrierte Asylbewerber in diese zurückgeführt werden.
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