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10 Spiele Sperre für Zuschauer - Bezirkssportgericht erklärt Strafe: „Haben den Namen rausgekriegt“
Fußball
Als Zuschauer eine Spielsperre bekommen? Ja, das geht! Die Erfahrung musste zuletzt ein Spieler in der Bezirksliga 8 machen. Der gegnerische Verein identifizierte ihn vor dem Bezirkssportgericht.
Das kommt wirklich nicht alle Tage vor: Das Bezirkssportgericht sperrte zuletzt Justin Pfaff vom SSV Mühlhausen für satte zehn Spiele, obwohl dieser im Fußballspiel der Bezirksliga 8 zwischen dem Königsborner SV und dem SSV nur Zuschauer war. Nach Abpfiff hatte der Kicker den Schiedsrichter beleidigt und war schließlich vom KSV identifiziert worden. Über die Länge der Sperre hat sich der Spieler danach im Gespräch mit der Sportredaktion echauffiert.
Dierk Dunschen ist der Sportrichter des für die Bezirksliga 8 zuständigen Bezirkssportgerichts 5. Laut ihm passiere es nicht allzu häufig, dass das Bezirkssportgericht Spieler sperrt, die als Zuschauer aufgefallen sind. In diesem speziellen Fall greifen die ‚Allgemeinen Strafbestimmungen‘ aus Paragraf 5 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) des Westdeutschen Fußballverbands. Darin heißt es, dass Rechtsorgane „über Strafmaß und Strafart entscheiden, sofern nicht sportrechtliche Bestimmungen eine bestimmte Strafe vorschreiben.“
Königsborner SV identifiziert Mühlhausen-Spieler
„Wir haben den Spieler nach Paragraf 5 der RuVo gesperrt. Hätte er im Spiel gegen Königsborn mitgewirkt, so hätte Paragraf 9 ‚Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen‘ gegriffen“, erklärt Sportrichter Dunschen.
Es passiere unter anderem so selten, dass das Bezirkssportgericht Urteile nach Paragraf 5 gegen Einzelpersonen ausstellt, da es häufig nicht vorkomme, dass Spieler, Verantwortliche oder Fans identifiziert werden. „In diesem Fall haben wir den Namen rausgekriegt“, so Dunschen. „Wir hatten mit beiden Vereinen schriftlichen Kontakt. Mühlhausen hat sich zunächst ein bisschen defensiv verhalten. Da wusste erst niemand, worum es geht und um wen es sich handeln soll. Allerdings haben wir den Vereinen eine genaue Beschreibung der Person durch den Schiedsrichter zukommen lassen. Der KSV hat den Spieler daraufhin identifiziert.“
Kein mündliches Verfahren – Spieler hat alles eingeräumt
Zu einer mündlichen Verhandlung ist es dann nicht mehr gekommen. „Herr Pfaff hat dann alles eingeräumt“, so Dunschen. Vermutlich besser für den SSV, sonst könne ein solches Verfahren für den Verein laut dem Sportrichter in der Regel auch mal teuer werden. Der Spieler erhält unter Mithaftung des Vereins nun „nur“ eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro.
Eine Mitarbeiterin des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen betont zudem auf Nachfrage, dass die Vereine generell für die Fehlverhalten ihrer Zuschauer haften, wenn diese nicht identifiziert werden können – beispielsweise beim Einsatz von Pyrotechnik.
Übrigens: Nach Paragraf 5 der RuVo können Personen auch Stadionverbote erhalten. Sportrichter Dunschen: „Paragraf 5 sieht jede Menge Strafen vor, unter anderem Geldstrafen und Platzsperren. Auf welchem Sportplatz das Vergehen passiert, ob der eigene Verein dort gerade aktiv ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.“ Ein Innenraumverbot kann dabei maximal fünf Spiele betragen, Sperren gegen einzelne Personen hingegen sogar acht Jahre.
Jahrgang 1992. Geboren und aufgewachsen in Unna. Kennt den Kreis Unna wie seine Westentasche, hat in seinem Leben aber noch nie eine Weste getragen. Wollte schon als Kind Sportreporter werden und schreibt seit 2019 für Lensing Media über lokale Themen - auch über die Kreisgrenzen hinaus.
