Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 15. Mai über das Kohlekraftwerk Trianel

Verhandlung in Leipzig

Vor dem Bundesverwaltungsgericht entscheidet sich die Zukunft des Trianel-Kraftwerks: Am 15. Mai werden die Richter bekanntgeben, ob die Revision erfolgreich ist - und wie es weitergeht.

Lünen

, 09.05.2019, 15:45 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Trianel-Kraftwerk im Stummhafen.

Das Trianel-Kraftwerk im Stummhafen. © Trianel

Nach dreistündiger Verhandlung zur Zukunft des Trianel-Kraftwerks in Lünen hatte sich der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beratung zurückgezogen. Am Abend veröffentlichte das Gericht auf seiner Homepage, dass es am 15. Mai eine Entscheidung bekannt geben wird.

Neuer Termin festgesetzt

Prozessbeobachter halten es für die wahrscheinlichste Variante, dass die Sache an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen wird. Damit ginge der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem BUND und der Bezirksregierung Arnsberg in eine neue Runde mit ungewissem Ausgang.

Im Extremfall könnte das Gericht die Revision als unbegründet zurückweisen - das wäre für Trianel ein Erfolg, denn das Urteil des OVG würde dann Bestand haben. Leipzig könnte aber auch die Entscheidung des OVG Münster kassieren - und dem Kraftwerk damit die Betriebsgenehmigung entziehen.

Wir haben die möglichen Szenarien einmal durchgespielt:

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