Wahlbezirke in Lünen werden nach Gerichtsurteil verändert

© Matthias Stachelhaus

Wahlbezirke in Lünen werden nach Gerichtsurteil verändert

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Die Kommunalwahl im September wirft ihre Schatten voraus. Ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW zu den Stichwahlen wirkt sich zusätzlich auf die Wahlbezirke aus. Auch in Lünen.

Lünen

, 08.02.2020, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eigentlich war die Einteilung der 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl in Lünen schon längst beschlossene Sache. Im Oktober hatte der Wahlausschuss den Vorschlag der Verwaltung angenommen.

Eine Prüfung war notwendig gewesen, weil sich durch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes die Grundlage für die Einteilung der Wahlbezirke verändert hatte. Ausschlaggebend sollte nicht mehr die Gesamteinwohnerzahl eines Wahlbezirks sein, sondern die Zahl der Deutschen und EU-Bürger.

Im Zuge des sogenannten Normenkontrollverfahren zur Abschaffung der Stichwahlen prüfte das Verfassungsgericht NRW (VerfGH NRW) auch die Einteilung der Wahlbezirke.

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Einteilung ist verfassungskonform, aber Toleranzen zu groß

Das Urteil: Die Einteilung nach Deutschen und EU-Bürgern ist grundsätzlich verfassungskonform. Allerdings müssen die Stimmen der Wahlbezirke alle gleichwertig in das Wahlergebnis einfließen.

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Damit das funktioniert gibt es sogenannte Abweichungstoleranzen. Bis zum 20. Dezember hieß das: Die Einwohnerzahl in einem Wahlbezirk durfte nicht mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt aller Wahlbezirke (hier: In Lünen) abweichen. Die Einteilung in Lünen war bis zu diesem Zeitpunkt innerhalb dieser Grenzen.

Seit dem 20. Dezember darf die Abweichung nur noch 15 Prozent vom durchschnittlichen Wahlbezirk abweichen. Und zwar auf Grundlage aller wahlberechtigten Bürger im Bezirk.

Stand das Konzept der Verwaltung mit der 25-Prozent-Regel noch auf sicheren Füßen, wurden durch die neue 15-Prozent-Regel mehrere Änderungen notwendig.

Politik stimmt Änderungen zu

Konkret heißt das: In insgesamt 6 der 23 Lüner Wahlbezirken musste die Verwaltung die Größe verändern. In den Bezirken Lünen Süd II (609), Brambauer III (613) und Nordlünen II (623) waren die Änderungen erforderlich. Und weil das an anderer Stelle aufgefangen werden muss, ändern sich auch die Größen der Bezirke Lünen-Süd I (608), Brambauer II (612) und Nordlünen I (622).

„Wir haben das Urteil minimalstmöglich für Lünen abgebildet“, sagte Uwe Quitter, Wahlleiter und erster Beigeordneter der Stadt, am Donnerstag (30.1.) bei der Sitzung des Wahlausschusses im Lüner Rathaus. Dank der Zusatzarbeit seiner Kollegen im Wahlamt. Eine Neueinteilung der Wahlbezirke sei vor der Wahl nicht mehr machbar gewesen.

Die anwesenden Vertreter der Parteien stimmten dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Damit können sie ihre Kandidaten für die einzelnen Wahlbezirke jetzt aufstellen.

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Andere Wahllokale für einige Lüner

Auch einige Lüner Wähler werden von den Veränderungen betroffen sein. Sie müssen in ein anderes Wahllokal. Das richtet sich nach den Stimmbezirken und die werden jetzt als nächstes festgelegt.