Vier Lüner Schulen müssen i-Männchen abweisen
Schuljahr 2017/18
Für 697 Mädchen und Jungen aus Lünen beginnt im August 2017 das „Abenteuer Lernen“ voraussichtlich in der Wunschschule. Die Eltern von 40 i-Männchen müssen sich hingegen nach einer anderen Schule umschauen - sie wurden abgelehnt. Das hat etwas mit möglichen Auflagen für die neuen Klassen zu tun.
Diese Situation ergibt sich, wenn der Ausschuss für Bildung und Sport am 9. Februar beschließt, was die Fachverwaltung vorschlägt: Nämlich die insgesamt 737 angemeldeten Kinder auf 32 Klassen an 15 Schulstandorten zu verteilen. Dabei gilt, wie bisher, eine maximale Klassengröße von 25 Schülern.
Vier Grundschulen können dann nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, sondern müssen abweisen:
- die katholische Elisabethschule in Brambauer 14 Schüler,
- die katholische Kardinal-von-Galen-Schule in Nordlünen ebenfalls 14 Schüler,
- die katholische Leoschule in der Innenstadt 9 Schüler,
- die Matthias-Claudius-Schule in Wethmar 3 Schüler.
„Alle anderen Schulen können noch aufnehmen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für den Ausschuss. Michael Heuer aus der Schulverwaltung geht daher davon aus, dass alle 40 betroffenen Eltern für ihre Kinder eine andere als die ursprünglich favorisierte Schule finden werden.
Heuer: „Die Eltern sind schon bei der Anmeldung aufgefordert worden, einen Zweitwunsch zu äußern. Bei einer Abweisung wird geschaut, ob dieser zweite Wunsch realisiert werden kann. Dabei schließen sich auch die Schulleitungen untereinander kurz.“
25 Schüler pro Klasse sei "im Sinne der Kinder"
Den offiziellen Brief mit der Abweisung erhalten die Eltern erst, nachdem der Ausschuss am 9. Februar seine Entscheidung getroffen hat. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1.
„Wir müssen eigentlich in jedem Jahr abweisen, manchmal waren es sogar 25 Kinder. Insofern ist die Situation für uns eher entspannt“, erklärte am Freitag Matthias Flechtner, Leiter der Leoschule. Die Entscheidung, die Klassen auf 25 Schüler zu begrenzen, sei „eine mit Augenmaß im Sinne der Kinder“.
„25 statt zum Beispiel 28 Kinder in der Klasse zu haben, kann ein Vorteil sein“, meint auch Henning Schade, Leiter der Kardinal-von-Galen-Schule. Aus Sicht der betroffenen Eltern sei eine Abweisung „natürlich schade“.
Welche Kinder aufgenommen werden, legt in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsordnung Grundschule fest.
Bei den Bekenntnisschulen steht die Konfession an erster Stelle.
Die weiteren Kriterien (für alle Schulen) sind: Geschwisterkind bereits an der Schule; Länge des Schulweges; Besuch einer Kita in der Nähe; ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen; ausgewogenes Verhältnis von Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Die Entscheidung anhand dieser Kriterien trifft der Schulleiter.