Das Ist der einzige Lüner, für den die Ausgangssperre nicht mehr gilt. © Sylvia vom Hofe

Coronavirus

Richterspruch zum Trotz: Rechtswidrige Ausgangssperre gilt weiter im Kreis Unna

Das Gesicht des Klägers - auch wenn es wegen der Maske kaum zu erkennen ist - sollten sich die Ordnungskräfte einprägen: Er ist der einzige Lüner, für den die Ausgangssperre nicht mehr gilt.

Lünen/Kreis Unna

, 21.04.2021 / Lesedauer: 3 min

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat beschlossen: Die Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtswidrig. Drei Bürger hatten eine entsprechende Klage eingereicht, darunter auch ein Mitfünfziger aus Lünen. Die Stadt Lünen will aber weiterhin kontrollieren, dass zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur Menschen mit einem triftigen Grund auf der Straße sind. Diese Vorschrift aus der Allgemeinverfügung des Kreises Unna habe weiter Gültigkeit, hatte Kreissprecher Volker Meier mitgeteilt - für alle Menschen im Kreis Unna, bis auf drei.

Jetzt lesen

Die Sache ist kompliziert: Zwar gilt das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts. Aber es entfaltet erst einmal nur Wirkung zwischen den betroffenen Parteien: dem Kreis Unna auf der einen Seite, der die Ausgangssperre am Montag in Kraft gesetzt hatte, nachdem der Inzidenzwert hartnäckig über 200 geklettert war, und einem Bürger aus Bergkamen auf der anderen Seite. Der hatte angegeben, dass die Freiheitsbeschränkung weder erforderlich noch angemessen sei. Die beiden anderen Kläger aus Holzwickede und aus Lünen hatten sich ebenso gegen eine Ausgangssperre gewandt. Deshalb, so Meier, seien auch sie jetzt durch das Urteil von dem Zwang, zu Hause bleiben zu müssen, befreit. Anders als die knapp 400.000 anderen Menschen im Kreis.

Lüner Kläger wundert sich

„Das gibt es doch nicht.“ Der Kläger aus Lünen schüttelt den Kopf. Dass das Gericht seine Rechtsauffassung bestätigt und die Ausgangssperre als rechtswidrig erklärt hatte, freut ihn. Das habe er nicht anders erwartet, sagt der Mann selbstbewusst. Aber dass dieselbe rechtwidrige Ausgangssperre weiterhin gültiges Recht darstellen soll, will ihm nicht in den Kopf.

Jetzt lesen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte sich nicht so eindeutig dazu geäußert. Die Rechtsauffassungen des Kreises Unna und der Stadt Lünen sind aber eindeutig. Die Stadt Lünen und die anderen Städte und Gemeinden des Kreises sind solange an die Regelungen der Allgemeinverfügung des Kreises Unna gebunden und damit an die Ausgangssperre, bis der Kreis sie außer Vollzug setzt. Das hat er aber erst einmal nicht vor. Statt dessen will er Beschwerde gegen das Urteil einlegen. „Jetzt wieder alles zurückzudrehen, wenn in wenigen Tagen die Bundes-Notbremse in Kraft tritt, wäre Unsinn, sagt Volker Meier. Das wäre den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht mehr zu vermitteln.

Erklärungshilfe für Ordnungskräfte

Dass es schon jetzt schwierig genug sein dürfte, die aktuelle Lage zu vermitteln, ahnen die Verantwortlichen der Stadt Lünen. Die Ordnungskräfte, die auch an diesem Mittwochabend wieder unterwegs sein werden, um Verstöße gegen die Ausgangssperre zu ahnden, sind extra mit Informationen über das Urteil und seine Wirkung - beziehungsweise Nicht-Wirkung - ausgestattet worden. „Für den Fall, dass es dann im Einsatz zu solchen Diskussionen kommen wird“, sagt Spangardt. Fotos von den drei Klägern - also den einzigen, die auch ohne triftigen Grund noch nach 21 Uhr unterwegs sein dürfen - haben die Ordnungskräfte nicht bekommen.

Falls der Mann aus Lünen, der weiterhin anonym bleiben möchte, oder die beiden anderen Kläger in eine Kontrolle kommen, könnten sie sich ja entsprechend äußern, sagt Spangardt. Außerdem gelte für alle, die eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen: Sie müssen nicht gleich 250 Euro Strafe zahlen, sondern können auch erst im Anhörungsbogen klärende Angaben machen.

Spätestens, wenn der Bund die Notbremse zieht - also voraussichtlich ab nächster Woche - , wird der Mann aus Lünen erneut Klage einreichen. Dieses Mal beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Denn obwohl der Bund vorsieht, dass Menschen eine Stunde länger unterwegs bleiben können - also bis 22 Uhr -, ändert sich für ihn nichts: „Ausgangssperre bleibt Ausgangssperre. Die nehme ich nicht hin.“

In einer ersten Fassung des Beitrags war vom Urteil des Verwaltungsgerichts die Rede. Juristisch korrekt handelt es sich bei dem Richterspruch aber um einen Beschluss.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen