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Streit um Räumung der Buchenberg-Gärten: Gericht kündigt Urteil an
Grundstücksdebatte
Der Streit um die Kleingärten Buchenberg scheint festgefahren. Der Eigentümer verlangt die Räumung, die Pächter wollen bleiben. Das Gericht setzt auf eine Einigung. Die ist nicht in Sicht.
Die Justiz beschäftigt sich inzwischen mit dem Streit um die Lüner Kleingartenanlage Buchenberg. Der Fall ist kompliziert. Eigentümer Dieter Kuhne möchte, dass die 21 Pächter von ihren Parzellen verschwinden. Sie sollen die Anlage mit sämtlichen Bauten räumen. Die Gärten stören ihn. Durch den vierspurigen Ausbau der B54 und die damit verbundene Mittelleitplanke habe er künftig keine Zufahrt mehr zu seinem Feld, ist seine Begründung.
„Wir kämpfen, um zu bleiben“, sagt hingegen Jens Muhlberg. Er ist Vorsitzender des seit 1958 eingetragenen Kleingartenvereins. Die Mitglieder verstehen die Welt nicht mehr. Plötzlich geht es um die Rechtslage, ob es sich bei ihren Gärten um Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz oder um Grabeland handelt. Der Frage ist relevant. Denn damit verbunden ist nicht nur, wer letztlich die Räumungskosten trägt, sondern auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung.
Am 4. April hat es die erste Gerichtsverhandlung gegeben - vor dem Landwirtschaftsgericht Kamen. Das ist bei Fragen zu Landpachtverträgen auch für Lünen zuständig. Doch das ist der erste Knackpunkt: Wird die Anlage als Kleingarten eingestuft, müsste das Amtsgericht Lünen entscheiden.
Das Gericht, das mit einem Richter und zwei Schöffen tagte, setzt auf eine gütliche Einigung der Parteien. Erst dann werde die Frage der Zuständigkeit geklärt. Am 17. Juni soll das Urteil fallen.
„Es ist immer noch nichts klar“, äußert sich Jens Muhlberg nach der Verhandlung enttäuscht. Die Pächter sehen sich als Kleingärtner. Sie seien ein eingetragener Verein und gehörten zum Bezirksverband Lünen-Lüdinghausen-Selm. Auch die Stadt Lünen behandelt den Verein wie die anderen städtischen Kleingartenvereine: Neubauten und Umgestaltungen von Lauben müssen von der Stadt genehmigt werden. Bei Grabeland sei das Bundeskleingartengesetz nicht zu berücksichtigen.

Grabeland oder Kleingarten: Um diese Frage geht es vor Gericht. © Günther Goldstein (A)
Pachtverträge für Grabeland
Dieter Kuhne hat die Fläche seinerzeit von der Harpen AG gekauft. Es habe in der Vergangenheit unterschiedliche Pachtverträge gegeben, in keinem finde sich die Begrifflichkeit des Kleingartens. Daher handelt es sich laut Kuhne um Grabelandverträge. Davon hätte Harpen in Lünen einige gehabt.
Kuhne hatte den Kleingärtnern einen Umzug in den Buchenberg vorgeschlagen. Seine Idee: Straßen.NRW könne auf den Bau der Lärmschutzwand verzichten, von einem Teil des eingesparten Geldes könne der Umzug der Gärtner finanziert werden. Allerdings sollte der neue Vertrag laut Muhlberg auf Grabeland ausgestellt werden. Auch Kuhne sagt: „Freiwillig werde ich nicht Eigentümer nach Bundeskleingartengesetz.“
Stadt lehnte Umzug ab
Ein Umzug auf die neue Fläche kam allerdings bei der Stadt Lünen nicht gut an. Die Pressestelle teilte dazu auf Anfrage der Redaktion mit: „Der Eigentümer hat dem Kleingartenverein Buchenberg eine Ersatzfläche innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes angeboten. Dort ist eine kleingärtnerische Nutzung nicht zulässig.“
Das Gericht muss letztlich klären, wie die Gemengelage aus Gewohnheitsrecht und Verträgen einzustufen ist. Auch nach dem Urteil im Juni haben die Parteien noch die Chance, sich zu einigen. Ansonsten können sie Berufung einlegen. Dann geht der Fall an das Oberlandesgericht Hamm. Beide Seiten haben schon angekündigt, in Revision gehen zu wollen. „Wir haben viele ältere Mitglieder, die könnten aus Kostengründen eine Umsiedlung gar nicht bewerkstelligen“, sagt Muhlberg. Er habe die Verantwortung und den Auftrag, dort bleiben zu können.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
