Kleingärtner vom Buchenberg haben Räumungsklage erhalten

© Stephanie Tatenhorst

Kleingärtner vom Buchenberg haben Räumungsklage erhalten

rnGrundstücksstreit

Es ist ein Streit, der seit Monaten schwelt: Ob die Mitglieder des Kleingartenvereins Buchenberg ihr Gelände an der B54 räumen müssen, wie es der Eigentümer verlangt, klärt nun das Gericht.

Lünen

, 18.03.2022, 16:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Sind die Tage der Kleingartenanlage Am Buchenberg gezählt oder nicht? Mit dieser Frage muss sich Anfang April das Amtsgericht Kamen befassen. Einfach ist die Sache nicht. Das ist das Einzige, was in diesem Fall klar ist. Denn jahrzehnte alte Verträge und zum Teil übernommene neueren Datums treffen auf eine Art Gewohnheitsrecht sowie behördliche Anerkennungen.

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Es ist eine Gemengelage, durch die sich nun die Richter wühlen müssen. Darf die Kleingartenanlage Am Buchenberg unmittelbar an der B54 dort stehen und bleiben, wo sie steht? Oder muss sie verschwinden? Und wenn das der Fall ist, wer trägt die Kosten für die Räumung? All das sind Fragen, auf die das Gericht eine Antwort finden muss.

Neuer Eigentümer will die Fläche nutzen

Der Lüner Dieter Kuhne ist seit einigen Jahren neuer Eigentümer des Geländes an der B54, auf dem sich die Parzellen der Kleingartenanlage Am Buchenberg befinden. Geht es nach seinem Willen, müssen die Kleingärtner alle Bauten und Anlagen auf eigene Kosten beseitigen und dem Eigner das Gründstück geräumt übergeben.

Auf dem Gelände stehen festgemauerte Häuser, wie sie für Kleingartenanlagen typisch sind und von der Stadt auch entsprechend genehmigt wurden.

Auf dem Gelände stehen festgemauerte Häuser, wie sie für Kleingartenanlagen typisch sind und von der Stadt auch entsprechend genehmigt wurden. © Stephanie Tatenhorst

Das wollen die aber nicht, schon gar nicht auf eigene Kosten - und so läuft seit Monaten ein Räumungsstreit, der nun in einer Räumungsklage mündete. Die Klageschrift ging den Kleingärntern vor wenigen Wochen zu. Nun gibt es am 4. April zunächst einen Gütetermin am Amtsgericht Kamen.

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Unterdessen gehen die Arbeiten an der Lärmschutzwand im Zuge des Ausbaues der B54 weiter. Die soll die Kleingartenanlage vor Verkehrslärm schützen. Müssen die Kleingärtner weichen, schützt die demnächst freies Feld.