
So geht der Streit um Raupen-Nester für Waldbesitzer Dieter Kuhne aus
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Vor dem Verwaltungsgericht streiten sich Stadt und Waldbesitzer Dieter Kuhne um die Entfernung von Raupen-Nestern in Lünen- Beckinghausen. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung.
Im Grünen liegt die Siedlung Am alten Sägewerk in Beckinghausen. Viele Gärten enden direkt am Privatwald. Doch die Idylle macht die Anwohner krank. Sie leiden unter umherfliegende Brennhaare des Eichenprozessionsspinners (EPS).
Allergien und Reizungen belasten sie, seit sich die Raupen in den Nestern der Eichen in unmittelbarer Nähe ihrer Gärten breit gemacht haben. Die Anwohner sehen nur eine Möglichkeit, ihre Gesundheit zu schützen: Die Nester müssen weg.
Waldbesitzer Dieter Kuhne hingegen stemmt sich dagegen. Er bestreitet eine Verantwortung. Die Gefahr gehe nicht von seinen Bäumen aus, sondern von herrenlosen Tieren, deren Besitzer er nicht sei. Kuhne wertet den Eichenprozessionsspinner als eine waldtypische Gefahr.
Zudem stünden die Bäume schon länger dort als die Häuser. Kuhne weigerte sich, die Nester zu entfernen. Er fürchtet, dass alljährlich Kosten auf ihn zukommen können, die hochgerechnet die Wirtschaftlichkeit des Waldes übertreffen.
Stadt kassiert Niederlage im Eilverfahren
Was Kuhne nicht tat, übernahm die Stadt. Denn auch das Kreisgesundheitsamt sah in den giftigen Brennhaaren eine akute Gesundheitsgefährdung der Anwohner. Daher sollten alle Nester im Umkreis von 100 Metern entfernt werden.
Das übernahm im Auftrag der Stadt die EPS-Kolonne der Wirtschaftsbetriebe Lünen (WBL). Sie holte 21 Nester aus den Eichen. Die Rechnung landete bei Kuhne. Der zog vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Mit Flatterband hatte Waldbesitzer Dieter Kuhne vor dem Eichenprozessionsspinner im Wald von Beckinghausen gewarnt. Die Nester wollte er aber nicht auf eigene Kosten entfernen lassen. © Quiring-Lategahn (A)
Im Eilverfahren kassierte die Stadt dort eine Niederlage. Nach Meinung der Richter hätte es für jedes Nest eine Prüfung der Gefahr geben müssen. Dies hätte unter anderem bei unterschiedlichen Windrichtungen erfolgen müssen, da nicht eindeutig geklärt sei, wie weit die Brennhaare in die jeweilige Richtung getragen werden.
Inzwischen liegen die Ausführungen des Verwaltungsgerichts vor. Wie Pressesprecher Daniel Claeßen auf Anfrage der Redaktion mitteilt, stellen aus Sicht der Stadt Lünen die gerichtlich geforderten Ermittlungen bzw. der Ermittlungsumfang eine zu hohe Hürde dar, um den Anforderungen genügen zu können. „Damit ist im Hauptsacheverfahren ebenfalls mit einem Unterliegen zu rechnen“, teilt Claeßen mit.
Stadt muss Nester-Entfernung zahlen
Der Verwaltungsvorstand habe daher beschlossen, „die streitgegenständliche Ordnungsverfügung aufzuheben und den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.“ Dies letztlich auch vor dem Hintergrund, um Kosten zu sparen. „In Kürze ist daher mit einem Einstellungsbeschluss zu rechnen, womit das Hauptsacheverfahren dann beendet ist“, so Claeßen.
Die Stadt bleibt also auf den 7000 Euro für die Entfernung der Nester sitzen, sie muss auch 161 Euro an Gerichtskosten zahlen.
Dieter Kuhne hat der Einstellung zugestimmt. Ein Musterurteil, das viele Waldbauern interessiert hätte, wird es somit nicht geben. Wie die Stadt Lünen in Zukunft bei EPS-Problemen vorgehen wird, „entscheidet sich je nach Einzelfall“, so Daniel Claeßen.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
