Streifenwagen geschrottet: Polizist muss blechen

Gerichtsprozess

Das Gericht hat entschieden: Ein inzwischen pensionierter Polizeibeamter aus Lünen muss für einen selbst verschuldeten Unfall mit seinem Streifenwagen über 17.000 Euro an das Land NRW zahlen. Der Mann war während eines Einsatzes bei Rot über eine Kreuzung gefahren und hatte ein Auto gerammt.

LÜNEN / GELSENKIRCHEN

03.11.2015, 12:18 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Schaden an dem Polizei-Auto war groß: 17.000 Euro soll der Beamte bezahlen.

Der Schaden an dem Polizei-Auto war groß: 17.000 Euro soll der Beamte bezahlen.

Der Richter vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wählte in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Der Mann habe "seine Dienstpflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt“, heißt es in dem insgesamt 20 Seiten starken Dokument.

Denn obwohl der Lüner anderes behauptet, steht für den Richter fest: Unmittelbar vor dem Verkehrsunfall am 25. November 2012 auf der Kurz-Schumacher-Straße fuhr der Polizist sowohl ohne Blaulicht als auch ohne Martinshorn über eine Rotlicht zeigende Ampel in die Kreuzung ein.

Fünf Zeugen belasteten den Polizisten

Seine Überzeugung gewinnt der Richter aus der Vernehmung von insgesamt sechs Zeugen, von denen fünf eindeutig bekräftigt hatten: Das Blaulicht war aus und wurde erst nach dem Zusammenstoß mit dem anderen Fahrzeug eingeschaltet.

Zeugin Nummer sechs war die damalige Kollegin des Beamten, die mit im Streifenwagen saß. Anders als noch in ihrer schriftlichen Aussage wollte sie in der Verhandlung aber auch nicht mehr bestätigen, dass der Lüner das Blaulicht schon vor der Einfahrt in die Kreuzung eingeschaltet hatte. Nun hieß es nur noch, sie könne sich nicht mehr richtig erinnern.

Lüner müsste sämtliche Kosten übernehmen

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Beamte also die kompletten Kosten für die Reparatur des Streifenwagens inklusive der Gutachter- und Abschleppkosten übernehmen.

Dass das Urteil jedoch rechtskräftig wird, gilt als wahrscheinlich. Das Gericht hatte eine Berufung ausgeschlossen. Um gegen das  Urteil anzugehen, muss der Pensionär also erst beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen, eine Berufung doch zuzulassen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten so noch Monate ins Land gehen.

Rückblick
"Einbrecher auf einem Firmengelände" lautete der Alarm am 25. November 2012. Der Polizist entschied sich, ohne Martinshorn zu fahren, um mögliche Täter nicht auf sich aufmerksam zu machen. Ob er auch das Blaulicht nicht eingeschaltet hatte, ist umstritten. In jedem Fall kam es auf der Kurt-Schumacher-Straße zum Zusammenstoß des Streifenwagens mit einem anderen Auto. Jetzt verlangt das Land NRW 17.000 Euro Reparaturkosten von dem inzwischen pensionierten Beamten. Dagegen wehrte er sich vor Gericht.

Schlagworte: