Polizist soll geschrotteten Streifenwagen bezahlen

Prozess gegen Beamten

Der Polizei-Wagen war in Lünen auf dem Weg zu einem Einbruch, fuhr trotz roter Ampel auf eine Kreuzung - und stieß mit einem anderen Auto zusammen. Muss der Beamte, der hinterm Steuer gesessen hat, die rund 17.000 Euro Schaden zahlen? Hatte er gar kein Blaulicht an? Diesen Fragen wurde nun vor Gericht nachgegangen.

LÜNEN / GELSENKIRCHEN

19.10.2015, 18:33 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Schaden an dem Polizei-Auto war groß: 17.000 Euro soll der Beamte bezahlen.

Der Schaden an dem Polizei-Auto war groß: 17.000 Euro soll der Beamte bezahlen.

Ein Verkehrsunfall auf der Kurt-Schumacher-Straße in Lünen vor drei Jahren könnte für einen inzwischen pensionierten Polizeibeamten doch noch richtig teuer werden. Das Land fordert von dem 62-Jährigen rund 17.000 Euro für die Reparatur des damals ziemlich geschrotteten Streifenwagens.

Beide Seiten trafen am Montag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufeinander. „Einbruch-Alarm auf einem Firmengelände“: So lautete der Funkspruch, der den Beamten an jenem 25. November 2012 erreichte. Tatsache ist, dass der Polizist kurz darauf ohne Martinshorn in die Kreuzung fuhr, obwohl die Ampel für ihn rotes Licht zeigte.

Aus „polizeitaktischen Gründen“ habe er sich für die „schleichende Anfahrt“ entschlossen, sagte der Beamte später. Man wolle ja Diebe nicht schon von weitem hellhörig werden lassen.

Dass er bei dem verhängnisvollen Zusammenstoß aber auch das Blaulicht noch nicht eingeschaltet hatte, bestreitet der pensionierte Polizist bis heute. „Ich bin langsam, fast in Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren. Das andere Auto habe ich nicht gesehen.“

Das Opfer erinnert sich

In diesem anderen Auto saß ein heute 25-jähriger Agrar-Ingenieur, der gerade einen Verwandtenbesuch beendet hatte und sich auf den Feierabend zu Hause freute. „Ich habe schon aus einigem Abstand gesehen, dass die Ampel für mich auf Grün umsprang“, erinnerte sich der Zeuge vor Gericht. Deshalb habe er gleich wieder hoch geschaltet und sei ohne anzuhalten weitergefahren.

Der 25-Jährige meint genau zu wissen, dass der Streifenwagen damals ohne Blaulicht unterwegs war. „Das hätte ich gesehen, schließlich war es dunkel“, sagte der dem Richter. Außerdem wisse er noch genau, wie das Blaulicht genau in dem Moment in Betrieb genommen wurde, als er nach einer 180-Grad-Drehung um die eigene Achse gerade zum Stillstand gekommen war.

Entscheidung dauert an

„Die Beamten sind dann ausgestiegen und haben sich um mich gekümmert“, sagte der Zeuge. Verletzt wurde er damals zum Glück nicht. Ob der Ex-Polizist nun wegen „grober Fahrlässigkeit“ tatsächlich den Schaden am Streifenwagen selbst bezahlen muss, will der Richter in den nächsten zwei Wochen entscheiden.