St. Marien Hospital in Lünen lockert Regeln für Besucher
Infektionsschutz
Ab dem 1. Oktober gilt für Patienten und Besucher die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht im St. Marien Hospital. Zeitgleich werden die Voraussetzungen für den Zutritt aber vereinfacht.
Wenn das neue Infektionsschutzgesetz am 1. Oktober in Kraft tritt, müssen Personen, die ein Krankenhaus betreten, eine FFP-2-Maske tragen und einen negativen Testnachweis vorlegen. Darauf weist das Klinikum Lünen-Werne in einer Pressemitteilung hin. Diese Regeln gelten fortan auch im St. Marien Hospital Lünen.
Für den Zutritt benötigen alle Patienten und Besucher weiterhin einen maximal 24 Stunden alten negativen SARS-CoV-2-Antigen-PoC-Test oder PCR-Test. Kinder unter 6 Jahren sind nicht verpflichtet, einen Testnachweis zu erbringen. In unmittelbarer Nähe der beiden Krankenhäuser befinden sich entsprechende Testmöglichkeiten.
„Neu ist, dass ab Oktober der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht mehr erlaubt ist, außer für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren“, berichtet Dr. Sabine Meyer, Leiterin des Corona-Koordinationsteams und Krankenhaushygienikerin des Klinikums Lünen-Werne. Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose oder Schwerhörige sowie deren Begleitpersonen und Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
Voranmeldung ist nicht mehr notwendig
Insgesamt wolle man Besuchern den Zutritt zum Krankenhaus weiter vereinfachen und den Prozess entbürokratisieren, so Meyer. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht mehr notwendig. „Während der Besuchszeiten von 10 bis 19 Uhr können Besucher unangemeldet über den Haupteingang ins Krankenhaus kommen. Der letzte Einlass ist um 18 Uhr. Dort wird der negative Testnachweis kontrolliert und überprüft, ob die Person eine FFP-2-Maske trägt.“
Im gesamten Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern gelten weiterhin die AHA-L-Regeln. Sabine Meyer erklärt: „Tragen Sie konsequent eine FFP-2-Maske, führen Sie beim Betreten eine Händedesinfektion durch, halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand und lüften Sie die Patientenzimmer am besten vor, während und nach den Besuchen.“ Um den Abstand zu gewähren, sollen sich in Mehrbettzimmern weiterhin nur zwei Besucher gleichzeitig aufhalten.