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Sondersitzung des Lüner Rates: Stadt steht ohne gültigen Haushalt da
Politik in Lünen
Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns hat den Stadtrat zu einer Sondersitzung am Freitag (4.2.) eingeladen. Es geht um den Haushalt 2022, der laut Bürgermeister unrechtmäßig zustande kam.
Der Lüner Stadtrat trifft sich am kommenden Freitag (4. Februar) zu einer von Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns einberufenen Dringlichkeitssitzung im Erlebnisreich-Campus an der Hüttenallee - aus gewichtigem Grund:
Der vom Stadtrat Mitte Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich verabschiedete Haushalt 2022 ist laut Kleine-Frauns unrechtmäßig zustande gekommen.

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns © Goldstein (A)
Rechtsgutachten
„Nach dem Ergebnis eines am 31. Januar dieses Jahres eingegangenen Rechtsgutachtens der Sozietät Hotstegs aus Düsseldorf muss der Beschluss aus der Ratssitzung vom Dezember vergangenen Jahres, mit dem der Haushalt 2022 verabschiedet wurde, wiederholt werden.“
Das sagte Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns am Dienstag (1. Februar) im Gespräch mit unserer Redaktion:
„Ursächlich dafür ist, dass der Rat die im Stellenplan vorgesehene Beförderung eines Verwaltungsmitarbeiters unrechtmäßig verhindert hat.“
Das Gutachten habe, sagte der Bürgermeister weiter, seinen in der Ratssitzung am 16. Dezember erteilten Hinweis bestätigt, wonach der Rat nicht über die Bewertung einer Beamtenstelle entscheiden darf:
„Gleichwohl hatte der Rat mehrheitlich seine Zustimmung zum Stellenplan davon abhängig gemacht, dass die Höhergruppierung aus dem Stellenplan gestrichen wird. Da der Stellenplan Teil der Haushaltssatzung der Stadt Lünen ist, muss nun über den gesamten Haushalt 2022 neu entschieden werden.“
Beschlüsse beanstandet
Wie Lünens Stadtoberhaupt weiter sagte, habe er die Beschlüsse entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung beanstandet, sodass der Rat sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen muss.
Durch die Beanstandung seien die Beschlüsse laut Kleine-Frauns „schwebend unwirksam“:
„Der Haushalt 2022 war noch nicht in Kraft getreten, weil das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg gerade erst eingeleitet wurde. Die Stadt Lünen befindet sich noch in der haushaltslosen Zeit, während derer Ausgaben nur im Rahmen vorläufiger Haushaltsführung zulässig sind.“
Damit das Genehmigungsverfahren für den Haushalt abgeschlossen und dieser wirksam werden kann, müsse das Beanstandungsverfahren vorher abgeschlossen werden, sagte Jürgen Kleine-Frauns. Dies sei der Fall, wenn der Rat die Beanstandung bestätigt und den rechtswidrigen Zustand heile.
Der Bürgermeister: „Bleibt der Rat bei seiner Beschlussfassung, prüft die Kommunalaufsicht die Angelegenheit und der Haushalt 2022 befindet sich weiterhin in der Schwebe.“

Erste Beigeordnete und Kämmerin Bettina Brennenstuhl © Stadt Lünen (A)
Lünens Erste Beigeordnete und Kämmerin Bettina Brennenstuhl erklärte Dienstag auf Anfrage:
„So lange die Beanstandung des Beschlusses vom 16. Dezember 2021 nicht entweder vom Rat angenommen und durch einen neuen Beschluss geheilt wird, oder eine Entscheidung der Aufsicht im Sinne der Beanstandung getroffen ist, befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung. Es gibt also keinen Haushalt, der von der Bezirksregierung genehmigt werden könnte.“
SPD und CDU stellen Ultimatum
Unterdessen bestätigte Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns Informationen unserer Redaktion, wonach SPD und CDU schon vergangene Woche auf die kurzfristige Einberufung einer Ratssitzung- Stichwort Steag-Fläche - bestanden hatten und ihm, dem Bürgermeister „dafür ein Ultimatum bis Freitag (28.) gestellt haben“. Dieses Ultimatum ließ Kleine-Frauns mit dem Hinweis verstreichen, dass keine Dringlichkeit bestehe.
Der drei Schreiben umfassende Schriftverkehr zwischen dem Bürgermeister auf der einen Seite und den Fraktionsvorsitzenden von SPD (Rüdiger Billeb) und CDU (Christoph Tölle) auf der anderen Seite, liegt der Redaktion vollständig vor.
Wie aus den Schreiben hervorgeht, will „die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH eine Entscheidung über den Ankauf der Steag-Nordfläche in der Aufsichtsratssitzung am 7. Februar 2022 herbeiführen“.
Gewährvertrag
Für diesen Beschluss und insbesondere die daraus entstehenden Folgen für die Stadt Lünen sei die verbindliche Entscheidung über den Abschluss des
Gewährvertrages erforderlich. „Diese kann nur durch einen Ratsbeschluss gefasst werden“, heißt es in den Schreiben von SPD und CDU weiter.
Wie mehrfach berichtet, will die WFG unter anderem den nördlichen Teil der Steag-Fläche von der Gütersloher Hagedorn-Gruppe kaufen.
Nach Informationen unserer Redaktion sollen dafür zwischen 10 und 12 Millionen Euro von der WFG an Hagedorn fließen. Bei diesem Millionengeschäft soll Lünen die Gewähr, für künftige potenzielle Schäden aufzukommen, übernehmen. Und zwar in Höhe von rund 5 Millionen Euro. Darüber soll am Freitag im nicht-öffentlichen Teil der Sondersitzung diskutiert werden.
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
