Mehr Abstand: Stadt untersagt das Liegen und Sitzen im Seepark
Corona-Krise
Die Stadt setzt auf härtere Maßnahmen, damit die Lüner in Zeiten von Corona Abstand halten. Ab sofort bis auf Widerruf ist Liegen und Sitzen im Seepark untersagt. Es wird kontrolliert.

Mit Schildern weist die Stadt Lünen auf die neue Situation im Seepark hin. © Stadt Lünen
Die Osterfeiertage stehen an, das Wetter ist schön. Viele Lüner wollen ihre Freizeit im Seepark Horstmar genießen. Die Stadt schränkt das Vergnügen in Corona-Zeiten ein: „Im Seepark Horstmar ist es ab Mittwoch (8. April) nicht mehr erlaubt, sich auf der Wiese oder am Strand auf Dauer hinzulegen oder hinzusetzen“, heißt es in einer Presseerklärung. „Die Stadt Lünen untersagt den Besucherinnen und Besuchern das dauerhafte Niederlassen auf den Freiflächen. Dazu beruft sie sich auf ihr Hausrecht.“
Menschenansammlungen vermeiden
Pressesprecher Benedikt Spangardt teilt dazu mit, das Verbot solle helfen, Menschenansammlungen zu vermeiden. Man stehe sicherlich nicht mit der Stoppuhr hinter den Bürgern, wolle aber nicht, dass sie es sich auf Decken oder Handtüchern bequem machten.
Der Seepark sei ein beliebtes Ausflugsziel und werde bei gutem Wetter trotz der Aufrufe zum Abstandhalten stark frequentiert. Diese Erfahrung habe die Stadt Lünen am vergangenen Wochenende gemacht, als das Thermometer am Sonntag bis auf 21 Grad Celsius kletterte. Viele Menschen hätten Decken oder Handtücher ausgebreitet und sich an den See gelegt oder gesetzt.
Bürgertelefon
Die Stadt schaltet am Wochenende und an den Feiertagen ihr Bürgertelefon. Das ist unter Tel. (02306) 104-0 von 10 bis 18 Uhr zu erreichen.„Wenn sich die Menschen auf der Wiese oder am Strand niederlassen, sind die Abstandsregeln irgendwann kaum noch einzuhalten“, wird Bernd Wiesner, Leiter des Lüner Ordnungsamts, zitiert. Schwierig werde es, wenn Kinder zwischen den Liegenden und Sitzenden umherlaufen.
Spazierengehen im Park erlaubt
Die Stadt betont, dass der Seepark nicht geschlossen oder gesperrt werde. Spazierengehen bleibe ausdrücklich erlaubt. Zwischendurch stehen zu bleiben, um zu verweilen oder eine Pause einzulegen, sei ebenso erlaubt wie auf den dafür vorgesehenen Parkbänken zu sitzen. „Dabei sollten allerdings die landesweit geltenden Regeln zum Kontaktverbot beachtet werden: Maximal zwei Personen, die nicht einer Familie oder dem gleichen Hausstand angehören, dürfen gemeinsam unterwegs sein“, so Spangardt.
Platzverweise und Bußgeld
Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit einem Hausverbot für den Seepark belegt werden. Die Stadt kündigt Kontrollen an. Sie will am Osterwochenende zunächst mit Ansprachen über Sinn und Zweck der Regelungen aufklären und behält sich Platzverweise für Uneinsichtige vor.
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung, insbesondere gegen das Kontaktverbot, werden allerdings als Ordnungswidrigkeiten nach dem landesweiten Bußgeldkatalog geahndet, so die Stadt. Wer zu dritt im Seepark liegt (und die anderen beiden sind nicht Familienmitglieder), zahlt ein Bußgeld.
Lünen ist übrigens nicht die erste Kommune, die im Park Beschränkungen einführt: Dortmund will am Phoenixsee mit einer „Einbahnstraße“ Besucherströme entzerren.