Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung, hat derzeit viele Anfragen von Verbrauchern wegen der Änderung des Telekommunikations-Gesetzes.

© Rottgardt/dpa/Grafik Klose

Lüner Verbraucher: Verwirrung um Kündigung von Internet-Vertrag

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Wer umzieht oder einen anderen Anbieter für Internet und Telefon möchte, muss den bisherigen Anbieter kündigen. Das kann in manchen Fällen einfacher sein als bisher, aber auch Probleme bringen.

Lünen, Selm

, 17.02.2022, 12:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit mehr als sechs Jahren bezieht eine Lüner Familie Internet und Telefon von Unitymedia, mittlerweile Vodafone. Jetzt hat die Familie ihre Wohnung gekündigt und will auch den Vertrag mit dem Telekommunikations-Anbieter kündigen. Das ist aber offenbar gar nicht so einfach.

Meldebescheinigung verlangt

Bei einem Telefonat mit dem Callcenter von Vodafone schildert die Familie ihre Gründe für die geplante Kündigung. Und bekommt Ende Januar die Auskunft, dann erwarte Vodafone die Meldebescheinigung am neuen Wohnort als Beweis. „Das war bis zum November 2021 auch die richtige Auskunft“, sagt Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung. Doch am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikations-Gesetz in Kraft getreten.

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Das Gesetz ist deutlich kundenfreundlicher. Denn für Verträge, die über die Mindest-Vertragslaufzeit hinweg weiter - stillschweigend - verlängert wurde, gelten nun kürzere Kündigungsfristen. Bei Erstverträgen, die normalerweise 24 Monate gelten, sind die kürzeren Kündigungsfristen allerdings innerhalb der zwei Jahre nicht gültig.

Sonderkündigungsrecht

Bis zum 1. Dezember 2021 galt - auch für länger laufende Verträge - ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht und der bisherige Anbieter am neuen Wohnort keine Leistung erbringen kann. Dieses Sonderkündigungsrecht betrug drei Monate und man musste dann tatsächlich eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts vorlegen, als Beweis des Umzugs. Jutta Gülzow: „Damit nicht jeder Kunde einfach behauptet, er ziehe um, damit er so aus dem Vertrag kommt.“

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Das hat sich aber nun geändert - für die Kunden, deren Vertrag über die Erst-Laufzeit hinaus läuft. Seit 1. Dezember ist dann eine Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats möglich. Wenn nicht zwischendurch der Vertrag geändert wurde, beispielsweise durch eine Veränderung der Bausteine wie Internet oder Festnetz-Telefonie. Dass der Mitarbeiter des Call-Centers von der Gesetzesänderung offenbar nichts wusste, überrascht Jutta Gülzow nicht: „Leider sind die Mitarbeiter dort oft die letzten, die darüber informiert werden.“

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Die Lüner Familie, die ihren Namen hier nicht lesen möchte, hat nach dem Gespräch am 30. Januar zum 30. April gekündigt. Kurz danach erhielt sie Post von Vodafone - die Bestätigung der Kündigung zum 28. Februar. Da hat der Anbieter die Monatsfrist wörtlich genommen und das Datum in der Kündigung überlesen. Ein weiteres Telefonat mit langer Wartezeit folgte. Noch wartet die Familie auf eine neue Bestätigung. Jutta Gülzow: „Vorsichtshalber würde ich noch eine Mail schicken, denn wenn einmal der Schalter am 28.2. umgelegt ist, ist es nicht so einfach, Internet und Telefon wieder zu aktivieren.“

Die Verbraucherzentrale in Lünen, Kirchstraße 12, ist per Mail unter luenen@verbraucherzentrale.nrw erreichbar oder telefonisch unter der Rufnummer (02306) 3013801 zu folgenden Zeiten: Mo. und Do. 9-13 Uhr und 13.30-17 Uhr, Mi. 9-13 Uhr und 14-18 Uhr, Fr. 9-13 Uhr