Knöllchen-Affäre in Lünen: Keine Konsequenzen
Kreis Unna urteilte über Bürgermeister
Die Knöllchen-Affäre von Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (GFL) bleibt für diesen ohne rechtliche Konsequenzen durch die Kommunalaufsicht des Kreises. Landrat Michael Makiolla hat sich das handschfitliche Schreiben des Bürgermeisters angesehen - und anschließend eine eindeutige Meinung gehabt.

So sieht der R-Ausweis für die Ratsmitglieder der Stadt Lünen aus. Die Liste der mit dem Ausweis gebührenfreien Parkplätze ist jedoch nicht vollständig.
Es gibt keine rechtlichen Konsequenzen für Lünens Bürgermeister. Das geht aus einem Schreiben von Landrat Michael Makiolla (SPD) an die CDU-Fraktion hervor. In dem Schreiben heißt es, dass „nach Abschluss der von mir (Makiolla, Anm. d. Red.) durchgeführten Verwaltungsermittlungen bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund des hier bekannt gewordenen Sachverhaltes keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“.
Keine Dienstanweisung
Weiter schreibt Landrat Makiolla: „Dabei habe ich mich davon leiten lassen, dass der handschriftliche Vermerk des Herrn Kleine-Frauns auf der ihm zugegangenen Mahnung bei objektiver Betrachtung aufgrund der gewählten Form und der Formulierung nicht als Dienstanweisung angesehen werden kann.“
Zur Erinnerung: In der Affäre um ein nicht gezahltes Knöllchen des Ratsherrn Kleine-Frauns von zehn Euro hatte sich die CDU Ende Februar schriftlich an den Landrat gewandt und ihn aufgefordert, dass die Aufsichtsbehörde des Kreises die Angelegenheit „im Hinblick auf ein Disziplinarverfahren“ prüfen sollte. Im Kern wollte die CDU geklärt wissen, ob es sich „um eine rechtswidrige Anweisung an untergebene Mitarbeiter in eigener Sache handelt oder nicht?“
Parkausweis für Ratsmitglieder
Kleine-Frauns hatte, da war er mittlerweile Bürgermeister, eine auf einem Bußgeldbescheid handgeschriebene Mitteilung an die Ordnungsbehörde faxen lassen mit der Aufschrift: „Zahle ich nicht!“ und „Bitte nachdenken“. Danach wurde das Bußgeld widerrufen. Dabei handelte es sich nach früheren Angaben des Bürgermeisters um einen normalen Vorgang.
Schließlich habe er seine R-Karte, einen Parkausweis für Ratsmitglieder, ausgelegt gehabt. Problem dabei: In der Marienstraße, in der er zu dem Zeitpunkt parkte, galt der Parkausweis, die Sonderregelung für Ratsmitglieder, nicht.
Die CDU-Fraktion äußerte sich am Mittwoch nicht zu dem Schreiben des Landrates und dessen Entscheid. „Damit werden wir uns intensiv in der nächsten Fraktionssitzung beschäftigen“, sagte CDU-Sprecher Arno Feller am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung. Die Sitzung findet Montag in einer Woche, am 18. April, statt.
Stadt soll bisherige Praxis ändern
Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns ließ auf Anfrage über die Pressestelle mitteilen, dass er die Einschätzung des Landrates teile: „Dies bestätigt meine Auffassung.“ Gleichzeitig bestätigte Kleine-Frauns Informationen unserer Zeitung, wonach die Stadt Lünen, am Mittwoch ein zweites Schreiben des Landrates erhalten hat.
Darin kommt der Kreis laut Kleine-Frauns „zu dem Ergebnis, dass mit der bisherigen Parkregelung eine Gleichbehandlung aller Nutzer und eine rechtssichere Anwendung bei der Verfolgung von Parkverstößen durch die Ordnungsbehörde nicht sichergestellt“ ist. Die Stadt werde, so Kleine-Frauns, von der Kommunalaufsicht aufgefordert, die bisherige Praxis zu ändern: „Dies entspricht dem von mir eingeleiteten Verfahren.“