Friseure müssen kontrollieren, ob ihre Kunden geimpft, genesen oder getestet sind. Offenbar tun das in Lünen nicht alle. © Kirsten Neumann/dpa-tmn

Corona-Pandemie

Bußgeldverfahren: Nicht alle Lüner Friseure kontrollieren die 3G-Regel

Bevor gewaschen und die Schere angesetzt wird, erstmal die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren - das ist bei den meisten Lüner Friseuren üblich. Aber offenbar nicht bei allen.

Lünen

, 26.10.2021 / Lesedauer: 3 min

Nur wer nachweislich vollständig geimpft, genesen oder frisch getestet ist, darf auf dem Friseurstuhl Platz nehmen und sich einen neuen Haarschnitt verpassen lassen. Die 3G-Regel müssen die Friseure und ihre Mitarbeiter kontrollieren. Wer keinen Nachweis dabei hat, muss wieder gehen.

Für die meisten Lüner Friseursalons eine Selbstverständlichkeit. Aber offenbar nicht für alle. „Vereinzelt gehen Hinweise auf Verstöße bei uns ein“, sagt auf Anfrage Alexander Dziedeck von der Pressestelle der Stadt Lünen. Diesen Hinweisen gehe die Ordnungsbehörde der Stadt auch umgehend nach. Dziedeck: „Bei einigen Kontrollen konnten Verstöße festgestellt werden, bei denen dann Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.“ Dann wird es teuer für den Inhaber des Salons. Denn laut den Corona-Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird für jeden Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro fällig.

Bestraft wird damit das „Unterlassen der erforderlichen Kontrollen der Test- und Immunisierungsnachweise bzw. Zugangsgewährung für nicht immunisierte oder nicht getestete Personen zu einer Einrichtung oder einem Angebot“, womit der Friseursalon gemeint ist.

Teures Vergnügen

Aber auch die Kunden, die ohne Nachweis zum Friseur gehen, werden zur Kasse gebeten, wenn sie erwischt werden. Dann werden 250 Euro als Regelsatz fällig - für den Friseurbesuch „ohne immunisiert zu sein oder über den geforderten Testnachweis zu verfügen“, wie es in der Corona-Verordnung heißt. Da kann ein Haarschnitt oder eine neue Haarfarbe zum teuren Vergnügen werden.

Noch teurer wird es übrigens, wenn Kunden ein Angebot wie eine Dienstleistung beim Friseur nutzen und das unter Verwendung eines fremden oder

gefälschten Test- oder Immunisierungsnachweises tun. Werden sie dabei erwischt, werden 1000 Euro Bußgeld fällig. Dieselbe hohe Summe muss dann auch der Inhaber des Salons zahlen, wenn die Dienstleistung „unter Verwendung eines fremden oder gefälschten Test- oder Immunisierungsnachweises“ erbracht wird.

Stichproben

Laut Angaben der Pressestelle der Stadt kontrolliert das Lüner Ordnungsamt stichprobenartig im gesamten Stadtgebiet, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. Dazu gehören auch alle Betriebe in Lünen und damit auch die Friseursalons.

Bei einer (nicht repräsentativen) Umfrage unter Lüner Friseuren erklärten die Inhaber gegenüber unserer Redaktion, dass sie Kunden, die ohne Nachweis, geimpft, genesen oder getestet zu sein, wieder nach Hause schicken. Dabei gebe es meistens Verständnis der Kunden, die ohne Murren den meist zu Hause vergessenen Nachweis holen. Aber es gebe auch immer noch Kunden, die darüber diskutieren, ob es denn unbedingt nötig sei, einen Nachweis zu erbringen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen