Lüner ärgert sich über verstecktes Garagen-Verbot in Neubaugebieten „Leute werden benachteiligt“

Lüner ärgert sich über „verstecktes Garagen-Verbot“ in Neubaugebieten
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Mit Neubaugebieten steigt nicht nur die Zahl der Bevölkerung, sondern für gewöhnlich auch die der Autos. Und die müssen logischerweise irgendwo abgestellt werden. Zum Beispiel auf einem offenen Stellplatz, unter einem Carport oder in einer Garage. Doch letzteres wird in manch einem Lüner Neubaugebiet künftig nicht mehr möglich sein.

Das geht zumindest aus den Planungsunterlagen für besagte Gebiete hervor. Denn in die sogenannten textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wurde ein „Garagen-Verbot“ eingearbeitet. So beschreibt es zumindest Axel Wolf. Weil das allerdings nicht explizit so bezeichnet wird und nur „im Kleingedruckten“ auftaucht, fürchtet der Lüner, dass sich die künftigen Häuslebauer darüber nicht im Klaren sein könnten.

„Aus meiner Sicht werden zukünftige Bauherren in diesen Neubaugebieten gegenüber Bauherren und Hauskäufern in anderen, auch erst vor kurzer Zeit realisierten Baugebieten im Stadtgebiet Lünen, benachteiligt“, sagt Wolf. Ein Beispiel für so eine Benachteiligung beziehungsweise das Garagen-Verbot ist das Baugebiet Grenzstraße.

In der Begründung zum Vorentwurf des entsprechenden Bebauungsplans heißt es unter anderem: „Die Zulässigkeit von Stellplätzen auf den privaten Grundstücksflächen beschränkt sich auf Carports, also überdachte Stellplätze, die nach drei Seiten offen sind bzw. in den seitlichen Abstandsflächen der Wohngebäude an die Gebäudewand anschließen.“

Deutlich Kritik an „Bau-Bürokraten“

Durch diese Carports solle „bei den geplanten verdichteten Einfamilienhäusern (Doppel- und Reihenhäuser) eine städtebauliche Auflockerung erreicht werden“. Weiterer Grund dieser Festsetzung sei die Beobachtung, dass Garagen „vielfach als Abstellraum genutzt werden und somit dem eigentlichen Nutzungszweck entzogen werden“. Dies könne bei Carports weitestgehend ausgeschlossen werden.

Wolf kommentiert das mit einer gehörigen Portion Sarkasmus: „Fachplaner und Bau-Bürokraten haben mit scharfen Augen im Bestand erkannt, dass in Garagen nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder, Kinder- und Seniorenfahrzeuge, Mülltonnen und Gartengeräte abgestellt werden.“ Dieser „Mehrwert“ einer geschlossenen Garage gegenüber anderen Stellplatz-Varianten sei von den Bewohnern aber in der Regel gewünscht und meist wegen fehlender Keller und fehlender anderer ebenerdiger Abstellmöglichkeiten auch notwendig.

Wohnraum ist ein rares Gut: Hier entsteht ein Neubaugebiet in Niederaden.
Wohnraum ist ein rares Gut: Hier entsteht ein Neubaugebiet in Niederaden. © Günther Goldstein

Was Wolf in diesem Zusammenhang besonders wurmt: Als vor einigen Wochen die Pläne für das Baugebiet Grenzstraße vorgestellt wurden, sei von dieser Vorgabe keine Rede gewesen. Stattdessen wurde den Zuschauern eine bildliche Darstellung der geplanten Lärmschutzwand präsentiert - nebst Häusern mit Garagen. Mehr als nur irreführend, meint Wolf. Diese Skizze kann man bis heute unkommentiert auf der Homepage der Stadt einsehen.

Beim Blick in weitere und noch relativ junge Bebauungspläne wird klar, dass die Regeln für das Baugebiet an der Grenzstraße kein Einzelfall sind. In der Begründung für den Bebauungsplan „Sedanstraße“ liest man Ähnliches. Lediglich im westlichen Teil des Plangebiets im Bereich der Einzel- und Doppelhausbebauung sollen geschlossene Garagen möglich sein, heißt es dort.

An der Info-Veranstaltung zum Neubaugebiet an der Grenzstraße gab es großes Interesse.
An der Info-Veranstaltung zum Neubaugebiet an der Grenzstraße gab es großes Interesse. © Laura Schulz-Gahmen

Im restlichen Quartier werde ein „Konzept offener ‚Stellplatzgaragen‘ bzw. Carports“ vorgeschrieben. Auch hier wolle man durch diese Vorgabe im Bereich der verdichteten Einfamilienhäuser eine städtebauliche Auflockerung schaffen - und zudem der zweckentfremdeten Nutzung von Garagen entgegenwirken sowie dem Druck fehlender Parkplätze in den öffentlichen Verkehrsflächen vorbeugen.

Im Baugebiet „Wohnen an der Kreisstraße“ sieht die Sache nicht anders aus. In der Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) ist ebenfalls keine Rede von Garagen. Dafür heißt es jedoch: „Stellplätze sind als offene Stellplätze oder als zu mindestens drei Seiten offene Stellplatzüberdachungsanlagen mit Flachdächern oder bis 15 Grad geneigten Dächern im Sinne eines Carports zulässig.“

Axel Wolf will mit seinem Hinweis mindestens erreichen, dass potentielle Häuslebauer in den betroffenen Gebieten keine böse Überraschung erleben. Sein Kampf für die Garage hat aber auch noch einen anderen Grund. Denn Wolf hat seit 23 Jahren beruflich mit Beton-Fertiggaragen zu tun. Bei zwei verschiedenen Herstellern arbeitete er in dieser Zeit im Bereich Verkauf und Bauleitung. Das „Garagen-Verbot“ stelle für ihn und auch für viele weitere Arbeitskräfte aus dieser Branche quasi ein „Berufsverbot“ dar, sagt Wolf.

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