In der Fußgängerzone gilt jetzt wieder die Maskenpflicht, denn wegen des Weihnachtsmarktes kann man den geforderten Abstand nicht einhalten. © Günther Goldstein (Archiv)
Weihnachtsmarkt
Bald gilt wieder Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Lünen
Die hohen Inzidenzwerte lassen der Stadt offenbar keine andere Wahl: In Kürze gilt in der Lüner Fußgängerzone wieder die Maskenpflicht. Das teilte die Pressestelle am Dienstag (23.11.) mit.
Die Entscheidung für eine Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt kann nicht ab sofort gelten. Denn um diese Regelung umzusetzen, muss die Stadt noch grünes Licht vom Land NRW bekommen, das für die Maßnahmen zum Schutz vor Corona zuständig ist.
Am Dienstag (23.11.) tagte erneut der Krisenstab der Stadt Lünen. Ein Ergebnis, so Pressesprecher Daniel Claeßen auf Anfrage: „Die Stadt Lünen wird eine Allgemeinverfügung erlassen, dass dann in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht gilt. Damit soll die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, aber auch der Händlerinnen und Händler erhöht werden.“
Da es auf dem Weihnachtsmarkt aber auch Stände mit Imbiss und Getränken gibt, gilt dafür: Für den Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden.
Lünen ist nicht die einzige Stadt, die sich dazu entschieden hat, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone (wieder) einzuführen. Da aufgrund des Weihnachtsmarkts der größere Abstand zwischen den Passanten in der Innenstadt nicht eingehalten werden kann, müssen die Besucher bald wieder die medizinischen oder FFP2-Masken auch außerhalb der Geschäfte tragen.
2G-Regel für Händler
Außerdem wird die Stadt Lünen die Händlerinnen und Händler des Weihnachtsmarktes vertraglich dazu verpflichten, die 2G-Regel für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuhalten.
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