Aktuelle Corona-Regeln: Das ist in Lünen an Silvester zu beachten
Stadt Lünen
Schärfere Corona-Regeln gelten seit Dienstag (28.12.) auch in Lünen. Sie sollen die Ausbreitung des Corona-Virus reduzieren. An Silvester ist einiges nicht mehr erlaubt.

Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr verboten. © picture alliance / Rick Findler/
Bund und Länder haben die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Seit Dienstag (28. Dezember) gelten auch für geimpfte Personen Kontaktbeschränkungen. Darauf weist die Pressestelle der Stadt Lünen hin.
Auch geimpfte Personen dürfen sich nur noch in Gruppen von maximal zehn Personen aufhalten. Kinder bis 13 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Ungeimpfte Personen dürfen sich über den eigenen Hausstand hinaus nur mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, darunter fallen auch Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet. Der Verkauf von Feuerwerk zu Silvester – mit Ausnahme von Kinder- und Tischfeuerwerk – ist ebenfalls bereits verboten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Coronavirus und hier vor allem der Omikron-Variante zu verlangsamen.
Die Stadt Lünen appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, auf große Partys an Silvester zu verzichten und die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Weiterhin ist die Nutzung der vorhandenen Impfangebote für Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren im Stadtgebiet dringend empfohlen, da die Impfung bisher den wirksamsten Schutz gegen die Ausbreitung des Virus darstellt.