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Stadt schränkt Nutzung der Sporthallen im Fall von Lockerungen stark ein
Amateursport
Die Sporthallen in Lünen sind nach wie vor geschlossen. Doch auch falls es Lockerungen geben sollte, muss die Stadt Lünen den Betrieb deutlich einschränken. Mit immensen Auswirkungen für die Vereine.
Bis tief in die Nacht haben Bund und Länder am Mittwoch (3.3.) über mögliche Lockerungen des Corona-Lockdowns diskutiert. Doch schon vor einem endgültigen Ergebnis der Verhandlungen hat die Stadt Lünen Klarheit in Sachen Turn- und Sporthallen geschaffen. Deren Nutzung ist zwar weiterhin untersagt, die Stadt wappnet sich allerdings schon jetzt für den Fall, dass der Betrieb wieder aufgenommen werden könnte.
In einem Schreiben informierte die Stadt die Vereine am Mittwochnachmittag darüber, dass für die Nutzung der Turn- und Sporthallen in Zukunft strikte Regeln gelten werden. Diese seien teilweise „schwerwiegend“, sodass sie frühzeitig kommuniziert werden müssten.
Unterschiede zwischen einzelnen Sporthallen
Anlass dafür war ein Gutachten, das im Herbst des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben wurde und dessen Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Damals musste die Stadt zehn Sporthallen schließen, weil dort keine ausreichende Belüftung sichergestellt werden konnte.
Das Gutachten hat laut David Littmann von der Stadt Lünen nun konkrete Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung der Sporthallen. Sollte ein Betrieb in geschlossenen Sportstätten wieder möglich sein, gelten für Turnhallen ohne Belüftungsanlage folgende Regeln:
- Leuchten die zuletzt installierten CO2-Ampeln in den Hallen rot, müssen Fenster und Türen geöffnet werden, um eine Querlüftung zu ermöglichen.
- Nach jeder Trainingsgruppe muss der Sportraum für 45 Minuten gelüftet werden. Die Hallen dürfen in dieser Zeit nicht betreten werden. Der jeweilige Übungsleiter ist für die Kontrolle verantwortlich.
- Die ständige Beibehaltung der Gruppenzusammensetzung wird empfohlen.
Für Turn- und Sporthallen mit Belüftungsanlage gelten indes folgende Bestimmungen:
- Auch hier muss der Sportraum nach jeder Trainingsgruppe für 45 Minuten durchgelüftet werden und darf währenddessen nicht genutzt werden. Die Lüftung erfolgt durch die installierten Anlagen.
- Die Vermeidung von Kontaktsportarten wird dringend empfohlen.
- Die ständige Gruppenzusammensetzungen sollten möglichst auch in diesem Fall beibehalten werden.
- Die Mehrfeldsportarten dürfen nur durch eine Gruppe gleichzeitig genutzt werden.
Regeln werden lange Bestand haben
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen verwies die Stadt zudem auf die Einhaltung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln. Für die Lüner Sportvereine bedeuten diese Maßnahmen immense Einschränkungen für einen möglichen Trainings- und Spielbetrieb. Dessen ist sich auch Littmann bewusst: „In der Konsequenz heißt dies, dass wir unsere zulässigen Hallennutzungszeiten stark einschränken müssen. Jeder Verein und jede Gruppe wird teils starke Einbußen hinnehmen müssen“, heißt es in dem Schreiben an die Vereine.
Bemerkenswert: Laut Mitteilung der Stadt würden diese Maßnahmen so lange in Kraft bleiben, bis die „Corona-Schutzverordnung nicht mehr gültig ist“, oder nicht mehr von einer „guten Durchlüftung“ gesprochen werde. Wann dies der Fall sein wird, beziehungsweise wann überhaupt eine Nutzung der Sporthallen wieder ermöglicht werde, ist auch im Nachgang der jüngsten Bund-Länder-Konferenz noch vollkommen ungewiss.
Vor einiger Zeit aus dem Osnabrücker Land nach Dortmund gezogen und seit 2019 bei Lensing Media. Für die Ruhr Nachrichten anfangs in Dortmund unterwegs und jetzt in der Sportredaktion Lünen tätig – mit dem Fußball als große Leidenschaft.
